Wahlordnung.
| 1. | Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung des BDA sind alle ordentlichen Mitglieder. |
| 2. | Die Mitgliedschaft wird nach §4 der Satzung erworben. Der Aufnahmeantrag ist vom Antragsteller zu unterzeichnen. Ist der Antragsteller nicht Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, so bedarf sein Antrag der Unterschrift zweier ordentlicher Mitglieder des Berufsverbandes. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Jedes Mitglied erhält nach Zahlung des festgelegten Jahresbeitrages einen Mitgliedsausweis. |
| 3. | In der Mitgliederversammlung ist die Stimmberechtigung durch den Mitgliedsausweis oder durch die Aufnahmebestätigung nachzuweisen. Stimmberechtigt ist auch, wer in der Wahlkartei geführt ist. Es kann jedoch aus technischen Gründen nicht sichergestellt werden, daß jedes Mitglied in dieser Kartei geführt wird. |
| 4. | Jedes Mitglied, das den Nachweis seiner Mitgliedschaft nach Ziffer 3 erbringt, erhält in der Mitgliederversammlung eine Wahlkarte. |
| 5. | Für jede Wahl bestimmt die Mitgliederversammlung einen Wahlleiter und Wahlhelfer. |
| 6. | Der Wahlleiter stellt fest, welche Anträge zur Wahl gestellt werden und nimmt die Wahlvorschläge entgegen. Er stellt fest, ob der vorgeschlagene Kandidat bereit ist, sich zur Wahl zu stellen; von abwesenden Kandidaten muß diese Erklärung schriftlich vorliegen. |
| 7. | Bei offener Abstimmung ist die Wahlkarte hochzuheben. Ergeben sich Zweifel am Abstimmungsergebnis, sind die Stimmen auszuzählen. |
| 8. | Bei geheimer Wahl ist der Name des Kandidaten, dem das Mitglied seine Stimme gibt, auf dem Abschnitt der Wahlkarte einzutragen, der seiner Nummer nach für diesen Wahlgang bestimmt wird. |
| 9. | Die Auszählung erfolgt durch die Wahlhelfer. Ungültige Stimmkarten bleiben bei der Feststellung des Wahlergebnisses unberücksichtigt. Der Wahlleiter stellt das Ergebnis fest und gibt es der Mitgliederversammlung bekannt. Der gewählte Kandidat erklärt, ob er die Wahl annimmt. |
| 10. | Bei Gewährleistung der Grundsätze eines ordnungsgemäßen, dokumentierbaren und ggf. geheim durchführbaren Wahlverfahrens, können die Wahlen auch mittels elektronischer Hilfsmittel (bspw. TED) erfolgen. |
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