Mitgliedschaft.
Nach der Satzung des BDA können ordentliche Mitglieder Fachärzte für Anästhesiologie und Ärzte werden, die in der Weiterbildung für das Gebiet Anästhesiologie (einschließlich AIP) begriffen sind.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein vom Antragsteller ausgefüllter und unterzeichneter Aufnahmeantrag bei der BDA-Geschäftsstelle einzureichen.
Durch die Mitgliedschaft erhalten Sie Zugang zu den Serviceangeboten des BDA und erwerben den Schutz der mit der Mitgliedschaft im BDA verbundenen Versicherungen, insbesondere der Rechtschutzversicherung. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des BDA monatlich die Verbandszeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und haben Zugang zum geschlossenen Bereich des BDA im Internet.
| Fachärzte/-innen | Mitglieder in Weiterbildung |
| 14.258 | 2.045 |
| Insgesamt: 16.310 | |
| Stand: 16. Juni 2010 | |
| Erwerb der Mitgliedschaft | ![]() |
Die Aufnahme in den BDA können Anästhesisten/-innen und in anästhesiologischer Weiterbildung stehende Kollegen/-innen (einschließlich AIP) unter Benennung zweier ordentlicher Mitglieder des BDA als Bürgen beantragen (DGAI-Mitglieder benötigen keinen Bürgen).
| BDA-Aufnahmeantrag |
Ihren Aufnahmeantrag können Sie downloaden und an die BDA-Geschäftsstelle (Mitgliederverwaltung) senden.
Bei Rückfragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an
| BDA-Geschäftsstelle Mitgliederverwaltung Kathrin Barbian oder Karin Rauscher |
| Roritzerstraße 27 |
| 90419 Nürnberg |
| Telefon: | 0911/933 78 16 |
| Telefax: | 0911/393 81 95 |
| E-Mail: | bda@bda-ev.de |

