Mitgliedschaft.

 
Beitritt
Nach der Satzung des BDA können ordentliche Mitglieder Fachärzte für Anästhesiologie und Ärzte werden, die in der Weiterbildung für das Gebiet Anästhesiologie begriffen sind.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein vom Antragsteller ausgefüllter und unterzeichneter Aufnahmeantrag bei der BDA-Geschäftsstelle einzureichen.
Durch die Mitgliedschaft erhalten Sie Zugang zu den Serviceangeboten des BDA und erwerben den Schutz der mit der Mitgliedschaft im BDA verbundenen Versicherungen, insbesondere der Rechtschutzversicherung. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des BDA monatlich die Verbandszeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und haben Zugang zum geschlossenen Bereich des BDA im Internet.

Fachärzte/-innenMitglieder in Weiterbildung
14.6342.100
Insgesamt:
16.741
Stand: 5. Mai 2011


Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme in den BDA können Anästhesisten/-innen und in anästhesiologischer Weiterbildung stehende Kollegen/-innen unter Benennung zweier ordentlicher Mitglieder des BDA als Bürgen beantragen (DGAI-Mitglieder benötigen keinen Bürgen).
BDA-Aufnahmeantrag
Ihren Aufnahmeantrag können Sie downloaden und an die BDA-Geschäftsstelle (Mitgliederverwaltung) senden.
Bei Rückfragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an
Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V.
c/o MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG
Mitgliederverwaltung BDA
Martina Malat und Tanja Ludwig
Neuwieder Str. 9
90411 Nürnberg

Telefon: 0911 - 39316 - 23; - 26
Telefax: 0911 - 39316 - 58
E-Mail: bda@bda-mitglieder.de


Ist der Antragsteller nicht Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), so bedarf sein Antrag der Unterschrift zweier ordentlicher Mitglieder des Berufsverbandes als Bürgen.