Mitgliedschaft.

 
Beitritt
Nach der Satzung des BDA können ordentliche Mitglieder Fachärzte für Anästhesiologie und Ärzte werden, die in der Weiterbildung für das Gebiet Anästhesiologie (einschließlich AIP) begriffen sind.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein vom Antragsteller ausgefüllter und unterzeichneter Aufnahmeantrag bei der BDA-Geschäftsstelle einzureichen.
Durch die Mitgliedschaft erhalten Sie Zugang zu den Serviceangeboten des BDA und erwerben den Schutz der mit der Mitgliedschaft im BDA verbundenen Versicherungen, insbesondere der Rechtschutzversicherung. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des BDA monatlich die Verbandszeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und haben Zugang zum geschlossenen Bereich des BDA im Internet.

Fachärzte/-innenMitglieder in Weiterbildung
14.2582.045
Insgesamt:
16.310
Stand: 16. Juni 2010


Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme in den BDA können Anästhesisten/-innen und in anästhesiologischer Weiterbildung stehende Kollegen/-innen (einschließlich AIP) unter Benennung zweier ordentlicher Mitglieder des BDA als Bürgen beantragen (DGAI-Mitglieder benötigen keinen Bürgen).
BDA-Aufnahmeantrag
Ihren Aufnahmeantrag können Sie downloaden und an die BDA-Geschäftsstelle (Mitgliederverwaltung) senden.
Bei Rückfragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an
BDA-Geschäftsstelle
Mitgliederverwaltung
Kathrin Barbian oder Karin Rauscher
Roritzerstraße 27
90419 Nürnberg

Telefon: 0911/933 78 16
Telefax: 0911/393 81 95
E-Mail: bda@bda-ev.de


Ist der Antragsteller nicht Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), so bedarf sein Antrag der Unterschrift zweier ordentlicher Mitglieder des Berufsverbandes als Bürgen.