Rechtsabteilung.

Unsere Erfahrung - Ihr Vorteil! Wir wissen, dass Sie in Ihrer Berufsausübung mit einer Fülle von Rechtsfragen konfrontiert werden. Wir helfen Ihnen, die "richtige" Antwort zu finden. Worst case - der anästhesiologische Zwischenfall, durch den ein Patient geschädigt wurde: Wir sagen Ihnen, was Sie tun, was Sie lassen sollten und stellen Ihnen in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren einen versierten Strafverteidiger an die Seite. First Aid - "Der juristische Notfallkoffer®", Ulsenheimer K./Bock R.-W.: Verhalten nach einem Zwischenfall:
Know how - know who! Wir helfen Ihnen durch eine fachbezogene rechtliche Beratung in Zusammenarbeit mit spezialisierten anästhesiologischen Ansprechpartnern und hoch qualifizierten Rechtsanwälten.
Wir lesen auch das Kleingedruckte! Gerade die sorgfältige Bearbeitung fachbezogener Vertragsfragen und die berufsspezifische Beratung hat wesentlich dazu beigetragen, die Stellung des Anästhesisten/der Anästhesistin im stationären sowie ambulanten Bereich in Kooperation und Abgrenzung zu anderen Fachgebieten zu sichern. Wenn nötig, helfen wir Ihnen im Rahmen der Rechtsschutzversicherungen des BDA auch vor Gericht (siehe Referat für Versicherungsfragen). In zahlreichen Musterprozessen hat Ihr Berufsverband wegweisende Entscheidungen zu Gunsten des Fachgebietes herbeiführen können.
Schon gelesen?BDAktuell JUS-Letter - Juristische Informationen - praxisnah und kompakt.
Und die Gerichtsentscheidungen, die für Ihre Tätigkeit von Bedeutung sind, finden Sie in der BDA-Urteilssammlung.
Wir sind für Sie da! Wenden Sie sich in berufsbezogenen Rechts- und Vertragsfragen an die Rechtsabteilung des BDA:
Dr. iur. Elmar Biermann
Ass. iur. Evelyn Weis
Justitiar des BDA
Roritzerstraße 27
90419 Nürnberg

Sekretariat:
Gabriele Schneider-Trautmann (A-K) Tel.: 0911 - 93 37 827
Simone Meyer (L-Z) Tel.: 0911 - 93 37 817
Fax: 0911 - 3 93 81 95
Justitiare@bda-ev.de


Dieser Service kann nur den Mitgliedern des BDA zur Verfügung gestellt werden.