Juristischer Notfallkoffer®.
| - Verhalten nach einem Zwischenfall - |
In anwaltlicher Praxis ist vielfach festzustellen, dass von einzelnen Ärztinnen und Ärzten sowie in Kliniken nach Behandlungskomplikationen und sogar
noch nach Schadensanmeldungen von Patienten bzw. der Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren nicht "lege artis" im Sinne eines "juristischen Zwischenfallmanagements" agiert und reagiert wird.
Beispielsweise ist in Kliniken zwar regelmäßig organisatorisch Vorsorge getroffen, um medizinische "Notfälle" adäquat zu bewältigen. Jenseits dessen ermangelt es jedoch fast durchgängig eines strukturierten Zwischenfallmanagements unter juristischen Kriterien, was wir anlässlich der Durchführung von Risk-Management-Analysen immer wieder nachvollziehen müssen. Entsprechendes gilt für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
"Der Juristische Notfallkoffer"® enthält die wichtigsten Regeln,
- wie man sich im Konfliktfall mit dem Patienten als Ärztin und Arzt persönlich zu verhalten hat beziehungsweise
- welche für Kliniken essentieller Bestandteil eines organisatorisch vorzugeben- den strukturierten Zwischenfallmanagement unter juristischen Kriterien sein müssen:
Diese Verhaltensempfehlungen bilden keine starren Regeln, sondern stellen als juristischen Notfallkoffer vielfach Erprobte und in der Praxis bewährte allgemeine Hinweise dar, mit denen forensischen Auseinandersetzungen nach Komplikationen und Streitfällen vorgebeugt, die viele Prozesse sinnvoll begleitet und die Verteidigung in einem eventuellen Strafverfahren vernünftig gestaltet werden kann.
Die komplette Broschüre ist hier als pdf-datei abrufbar:
| CHECKLISTE der wichtigsten Regeln | ![]() |
| 1. | Adäquate Kommunikation im gesamten Behandlungsverlauf; insbesondere im
Konfliktfall, nach einem Zwischenfall oder bei einem Behandlungsmißerfolgs mit
Schadensfolge
|
| 2. | Erstellung eines Gedächtnisprotokolls, Komplettierung der Krankenunterlagen und
Anfertigung von Fotokopien
|
| 3. | Keine Zeugenbeeinflussung und keine Unterdrückung oder Veränderung
vorhandener Krankenunterlagen |
| 4. | Mitteilungspflichten und Stellungnahmen
|
| 5. | Herausgabe von Krankenunterlagen; Mitteilung des Haftpflichtversicherers
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| 6. | Regulierungsvollmacht des Haftpflichtversicherers beachten;
Gutachterkommission
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| 7. | Sicherstellung korrekter Erstellung einer Todesbescheinigung |
| 8. | Adäquates prozessuales Agieren im Zusammenwirken mit dem beauftragten
anwaltlichen Vertreter |
| 9. | Rechte und Pflichten als Zeuge oder Beschuldigter im Strafverfahren beachten
|
| 10. | Umgang mit Medien
|
| Anschrift der Verfasser: | |
| Rechtsanwalt | Rechtsanwalt |
| Prof.Dr.Dr. Klaus Ulsenheimer | Rolf-Werner Bock |
| Ulsenheimer - Friederich Rechtsanwälte | Ulsenheimer - Friederich Rechtsanwälte |
| Maximiliansplatz 12 | Schlüterstr. 37 |
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