Qualitätsmanagement für niedergelassene Anästhesisten.
Seminare
| Gesetzliche Vorgaben |
Die entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist seit 01.01.2006 in Kraft getreten und sieht folgendes Phasenmodell vor:
| Phase I: | Planung | -----> max. 2 Jahre |
| Phase II: | Umsetzung | -----> max. 2 Jahre |
| Phase III: | Überprüfung | -----> max. 1 Jahr |
Ein einrichtungsinternes QM ist innerhalb von 4 Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit als Vertragsarzt vollständig einzuführen (Phase I und II) und im Anschluss an die Selbstbewertung (Phase III) weiterzuentwickeln.
Für Vertragsärzte, die am 01.01.2006 bereits an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, beginnt diese Frist mit Inkrafttreten der Richtlinie.
| Weiterführende Informationen und Dokumente |
Nähere Informationen zum Qualitätsmanagement allgemein und dem QEP-Konzept sowie ein QEP-Newsletter können auf der Homepage der KBV abgerufen werden.
KBV Informationen: http://www.kbv.de/qm
QEP-Newsletter: http://www.kbv.de/qep/qepnewsletter.php
Qualitätsmanagementrichtlinie des G-BA (PDF)
| Quelle: | Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA |
| Stand: | 18. Oktober 2005 (in Kraft seit 1. Januar 2006) |
Bericht des G-BA zum Stand der Umsetzung des Qualitätsmanagements in vertragsärztlichen Praxen (PDF)
| Quelle: | Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA |
| Stand: | 20. Oktober 2011 |
| Seminare | ![]() |
Der BDA bietet bei Bedarf in Kooperation mit der KBV seinen Mitgliedern spezielle Seminare an, in denen ihnen das Konzept "QEP-Qualität und Entwicklung in Praxen" vermittelt wird.
Dieses QM-System wurde von der KBV speziell für Praxen konzipiert und erfüllt die Vorgaben der QM-Richtlinie.
Nach dem Einführungsseminar können Sie anhand des Qualitätszielkataloges das QM praxisintern aufbauen.
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