Nordrhein-Westfälischer Landtag macht Weg frei für umfangreiche Ausbildung

Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) begrüßt die fortschreitende Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes. Mit einer Änderung des Rettungsgesetzes hatte der nordrhein-westfälische Landtag am vergangenen Mittwoch die vollständige Finanzierung der Notfallsanitäter-Ausbildung über die Rettungsdienstgebühren möglich gemacht. Ein Sprecher des BDA sagte, nun würden die Notfallsanitäter zu kompetenten Partnern der Notärzte. Gleichzeitig sei es aber wichtig, den Einsatz-Katalog für Notärzte im Sinne einer weiterhin hohen Versorgungsqualität nicht aufzuweichen.

Im Rahmen der Praktika, die die Notfallsanitäter in den Krankenhäusern absolvieren müssen, werden ihnen auch von Anästhesisten alle wichtigen Maßnahmen und Techniken wie zum Beispiel die Anlage eines intravenösen Zugangs und die Verwendung von Beatmungshilfen vermittelt. Die Auszubildenden verbringen allein 400 Stunden des Praktikums im Operationssaal und auf der Intensivstation.

pdf Pressemitteilung Notfallsanitätergesetz 190315 (PDF) (80 KB)