BDA-Gruppenrechtsschutzversicherung.
In den Mitgliedsbeiträgen für berufstätige BDA-Mitglieder sind die anteiligen Versicherungsprämien für die Berufsrechtsschutzversicherung
enthalten. Die Versicherung besteht aus folgenden Bausteinen:
- Strafrechtsschutzversicherung
- Arbeits- und Verwaltungsrechtsschutzversicherung
- Sozialrechtsschutzversicherung.
Die BDA-Gruppenrechtsschutzversicherung gilt für berufliche Tätigkeiten im Gesundheitswesen, unabhängig von dem Fachgebiet.
So kann beispielsweise ein Anästhesist, der zukünftig in der Geriatrie tätig wird, weiterhin die Gruppenrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Der Versicherungsschutz wird für Versicherungsfälle gewährt, die in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des
Mittelmeeres eintreten, soweit für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers der Gerichtsstand in diesem
Gebiet gegeben ist. Dies gilt nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Sozialgerichten; hier ist der örtliche Geltungsbereich
auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Die Konditionen der BDA-Gruppenrechtsschutzversicherung sind in der Versicherungsbroschüre ausführlich dargestellt:
| 1. Strafrechtsschutzversicherung | ![]() |
| a. | Wann tritt die Versicherung ein? Die Versicherung gewährt allen berufstätigen Mitgliedern des BDA Rechtsschutz für die Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit, die zu Straf-, Ordnungswidrigkeits-, Disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren führt. Versicherungsschutz besteht, wenn gegen das Mitglied als Beschuldigter ermittelt wird. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ereignisse, die vor der Mitgliedschaft in den BDA lagen. |
| b. | Besteht auch Versicherungsschutz für Vorsatztaten? Die Rechtsschutzversicherung gilt zunächst auch für vorsätzliche Vergehen, z.B. unterlassene Hilfeleistung. In diesen Fällen reguliert die Versicherung die Kosten unter dem Vorbehalt, dass sich der Vorwurf als unzutreffend erweist; im Fall einer Verurteilung nimmt die Versicherung den Arzt in Regress. |
| c. | Welche Kosten werden übernommen? Der Rechtsschutz umfasst bis zu einer Höchstgrenze von 250.000 ¤ die Kosten des Verfahrens einschließlich der Entschädigung für Zeugen und vom Gericht beauftragte Sachverständige und die (gesetzliche) Vergütung des für das Mitglied als Verteidiger tätigen Rechtsanwaltes. Jedes Mitglied hat sich jedoch mit 500 ¤ an den Kosten zu beteiligen (Selbstbehalt). |
| d. | Wer benennt den Rechtsanwalt? Ein wesentlicher Zweck der Gruppenversicherung ist, jedem Mitglied vonseiten des BDA einen Verteidiger zu benennen, der solche speziellen Kenntnisse und Erfahrungen besitzt und dessen Kosten in der vom BDA mit ihm vereinbarten Höhe von der Versicherung getragen werden. Der BDA benennt auf Anfrage namhafte Verteidiger. Die freie Wahl des Verteidigers wird dadurch nicht eingeschränkt. Die Versicherungsgesellschaft bezahlt für den Verteidiger, den das Mitglied frei wählt, grundsätzlich jedoch nur die gesetzlichen Gebühren. Der Arzt beauftragt selbst den Anwalt mit seiner Verteidigung und erteilt ihm dafür Vollmacht. |
| e. | Ist eine private Rechtsschutzversicherung vorleistungspflichtig? Falls der Arzt eine individuelle Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, so hat er diese -unabhängig von der Anmeldung beim Berufsverband- über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu unterrichten. Die private Versicherung ist zunächst vorleistungspflichtg; die BDA-Gruppenrechtsschutzversicherung gilt subsidiär. Leistungen der privaten Versicherung kommen Ihnen zur Deckung des Selbstbehaltes aus der BDA-Rechtsschutzversicherung zugute. |
| f. | Wie kann ich die BDA-Strafrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen? Der Arzt, der die Gruppenrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen will, unterrichtet schriftlich die Versicherungsreferentin des Berufsverbandes über die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen, den Namen des Geschädigten, das Datum des Ereignisses, den Stand des Verfahrens sowie darüber, ob er den vom BDA benannten Verteidiger oder einen frei gewählten Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragt ( Meldeformular Strafrechtsschutzversicherung (PDF) ). Es wird gebeten, die Versicherungsreferentin des BDA laufend über die wichtigsten Verfahrensabschnitte (Anklageerhebung, Urteile) zu unterrichten und ihr Ablichtungen der wesentlichen Schriftstücke zu übersenden. |
| 2. Arbeits- und Verwaltungsrechtsschutzversicherung | ![]() |
| a. | Wann tritt die Versicherung ein? Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Prozessen angestellter Ärzte vor den Arbeitsgerichten und beamteter Ärzte vor den Verwaltungsgerichten wegen arbeits- und dienstrechtlicher Auseinandersetzungen mit dem Krankenhausträger (z.B. des angestellten Arztes wegen Vertragskündigung, des beamteten Arztes wegen Abgrenzung der Dienstaufgaben). Der Versicherungsschutz setzt eine BDA-Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten vor Klageerhebung voraus (Wartezeit). |
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| b. | Welche Kosten werden übernommen? Die Versicherung erstattet die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie die Gerichtskosten im Rahmen der geltenden Gebührenordnungen bis zur Höchstgrenze von 250.000 ¤. Das Mitglied trägt eine Selbstbeteiligung von 20% der Kosten, mindestens 100 ¤ und höchstens 500 ¤. |
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| c. | Werden die Kosten für eine außergerichtliche / vorpozessuale anwaltschaftliche Beratung ersetzt? Die Kosten für eine vorprozessuale oder außergerichtliche anwaltschaftliche Beratung können von der BDA-Gruppenrechtsschutzversicherung nicht erstattet werden. Bei berufsbezogenen Rechtsfragen stehen Ihnen Juristen des Berufsverbandes gerne als Ansprechpartner zur Verfügung: Rechtsabteilung des BDA. |
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| d. | Wer benennt den Rechtsanwalt? Das Mitglied kann den Anwalt frei wählen. Der Arzt beauftragt selbst den Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen und erteilt ihm dafür Vollmacht. |
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| e. | Ist eine private Rechtsschutzversicherung vorleistungspflichtig? Falls der Arzt eine individuelle Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, so hat er diese -unabhängig von der Anmeldung beim Berufsverband- über die Klageerhebung/-zustellung zu unterrichten. Die private Versicherung ist zunächst vorleistungspflichtg; die BDA-Gruppenrechtsschutzversicherung gilt subsidiär. Leistungen der privaten Versicherung kommen Ihnen zur Deckung des Selbstbehaltes aus der BDA-Rechtsschutzversicherung zugute |
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| f. | Wie kann ich die BDA-Arbeits-/Verwaltungsrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen? Wenn Sie den Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen, so müssen Sie das Verfahren unverzüglich schriftlich bei der Versicherungsreferentin des BDA anmelden. Damit die Versicherung rechtzeitig über die Deckungszusage entscheiden kann, übersenden Sie bitte vor Erhebung der
eigenen Klage mit der Anmeldung einen Entwurf der Klageschrift. Werden Sie verklagt, so senden Sie uns bitte eine Durchschrift der Klageschrift.
Die Versicherung kann Rechtsschutz allerdings versagen, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mitglieds keine hinreichende
Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint.
Bitte beachten Sie:
In den Verfahren, die arbeits- oder dienstrechtliche Auseinandersetzungen betreffen, besteht Versicherungsschutz nur für Prozesse, die von dem versicherten BDA-Mitglied dem BDA innerhalb eines Monats ab Klageeinreichung (bei Aktivprozessen) bzw. innerhalb eines Monats nach Zustellung der gegnerischen Klage (bei Passivprozessen) gemeldet werden. Für verspätet gemeldete Verfahren besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. |
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| g. | Sind Klagefristen zu beachten?
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| 3. Sozialrechtsschutzversicherung | ![]() |
| a. | Wann tritt die Versicherung ein? Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Prozessen vor Sozialgerichten in vertragsärztlichen Angelegenheiten (z.B. wegen Zulassung, Ermächtigung, Abrechnung), sofern der BDA das Verfahren als Musterprozess unterstützt. Diese Beschränkung soll eine übermäßige Kostenbelastung durch Prozesse vermeiden, die keine grundsätzlichen Fragen betreffen Desweiterem setzt die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes eine BDA-Mitgliedschaft von mindestens 3 Monaten vor Klageerhebung voraus (Wartezeit). |
| b. | Welche Kosten werden übernommen? Die Versicherung erstattet die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie die Gerichtskosten im Rahmen der geltenden Gebührenordnungen bis zur Höchstgrenze von 250.000 ¤. Das Mitglied trägt eine Selbstbeteiligung von 20% der Kosten, mindestens 100 ¤ und höchstens 500 ¤. |
| c. | Werden die Kosten für eine außergerichtliche / vorpozessuale anwaltschaftliche Beratung ersetzt? Die Kosten für eine vorprozessuale oder außergerichtliche anwaltschaftliche Beratung (z.B. im Widerspruchverfahren) können von der BDA-Gruppenrechtsschutzversicherung nicht erstattet werden. Bei berufsbezogenen Rechts- oder Abrechnungsfragen stehen Ihnen Juristen und der Vertreter der niedergelassenen Anästhesisten des Berufsverbandes gerne als Ansprechpartner zur Verfügung (Rechtsabteilung des BDA, Referat Vertragsärztlicher Bereich des BDA). |
| d. | Wer benennt den Rechtsanwalt? Das Mitglied kann den Anwalt frei wählen. Es ist aber eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem BDA sinnvoll, da u.U. versierte Rechtsanwälte empfohlen werden können. Der Arzt beauftragt selbst den Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen und erteilt ihm dafür Vollmacht. |
| e. | Ist eine private Rechtsschutzversicherung vorleistungspflichtig? Falls der Arzt eine individuelle Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, so hat er diese -unabhängig von der Anmeldung beim Berufsverband- über die Klageerhebung/-zustellung zu unterrichten. Die private Versicherung ist zunächst vorleistungspflichtg; die BDA-Gruppenrechtsschutzversicherung gilt subsidiär. Leistungen der privaten Versicherung kommen Ihnen zur Deckung des Selbstbehaltes aus der BDA-Rechtsschutzversicherung zugute. |
| f. | Wie kann ich die Sozialrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen? Musterprozesse sind vor Klageerhebung dem BDA zu melden. Bitte übersenden Sie den wesentlichen bisherigen Schriftwechsel (z.B. Abrechnungs- u. Widerspruchsbescheid) an das BDA-Versicherungsreferat. Nur dann kann verbandsinern entschieden werden, ob das Verfahren als Musterprozess unterstützt wird. Musterprozesse dürfen nur nach Rücksprache mit dem BDA durch Vergleich beendet werden. |
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