BDA-Gastarzthaftpflichtversicherung.
Der BDA hat zur Förderung der Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder eine Gastarzthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der BDA will mit dieser Versicherung seinen Mitgliedern die Sorge nehmen, als Gastärzte an einem fremden Krankenhaus im Rahmen der Fort- und Weiterbildung möglicherweise ohne Versicherungsschutz zu sein. Dieser Versicherungsschutz soll auch den Ärzten zugute kommen, die in ihr Krankenhaus Kollegen als Gäste zur Fort- und Weiterbildung aufnehmen.
Versichert sind sowohl der Gastarzt als auch der gastgebende Arzt gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht für Schadensereignisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden), Sach- oder Vermögensschäden herbeigeführt haben, sofern der Gastarzt bzw. der gastgebende Arzt im Zeitpunkt des Haftpflichtschadenfalles bereits Mitglied im BDA war.
| 1. | Wann tritt die Versicherung ein? Versichert sind die Mitglieder des BDA aus der Tätigkeit als Gastarzt im Inland, in Österreich und in der Schweiz, wobei die Hospitation nicht länger als 8 Wochen im Jahr tätig sein darf. Weitere Voraussetzung ist, dass der Gastarzt während der Hospitiaion bzw. im Zeitpunkt des Haftpflichtschadenfalles bereits Mitglied im BDA war. |
| 2. | Sind die gastgebenden (Chef-)Ärzte ebenfalls versichert? Auch der gastgebende Arzt ist für die Beschäftigung von Gastärzten im Inland versichert, wobei der einzelne Gastarzt nicht länger als 8 Wochen im Jahr tätig sein darf. Weitere Voraussetzung ist, dass der gastgebende Arzt im Zeitpunkt des Haftpflichtschadenfalles bereits Mitglied im BDA war. |
| 3. | Wie definiert die Versicherung den Begriff "Gastarzt"? Gastarzt im Sinne der Versicherung ist ein Arzt, der
Keine Gastärzte im Sinne der Versicherung sind Kollegen, die unbezahlt am Krankenhaus arbeiten, weil sie keine Anstellung gefunden haben.
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| 4. | Besteht Versicherungsschutz, wenn der Gastarzt ärztliche Leistungen selbst erbringt? Aus forensischen wie aus arbeitsrechtlichen Gründen ist zu beachten, dass es nicht Aufgabe des Gastarztes sein kann, an der für ihn fremden Arbeitsstätte ärztliche Leistungen zu erbringen. Wird der Gastarzt ausnahmsweise selbst tätig, so muss dies unter unmittelbarer und ständiger Aufsicht des erfahrenen Kollegen geschehen, damit dieser sofort in den Behandlungsablauf eingreifen kann. |
| 5. | Welche Deckungssummen stehen zur Verfügung? Die Deckungssummen betragen im Versicherungsfall 10 Mio ¤ pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstleistung des Versicherers für jeden Versicherten das Zweifache dieser Summen und für den Berufsverband insgesamt das Fünffache dieser Summen.
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| 6. | Ist eine eigene Haftpflichtversicherung vorleistungspflichtig? Der Versicherungsschutz der Gastarzthaftpflichtversicherung ist subsidiär; die Leistungen aufgrund individueller Haftpflichtversicherungsverträge, die das Mitglied selbst oder Dritte (u.a. der Krankenhausträger) zu seinen Gunsten abgeschlossen haben, gehen dieser Gruppenversicherung vor. |
| 7. | Wie kann man die BDA-Gastarzthaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen? Um Missverständnisse und Versicherungslücken zu vermeiden, sollte sich jedes Mitglied, das die Gastarzthaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen will, vorher schriftlich unter Angabe der Art und Dauer der Tätigkeit mit dem Versicherungsreferat in Verbindung setzen ( Meldeformular BDA-Gastarzthaftpflichtversicherung (PDF) ). |
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