Rahmenvertrag Berufshaftpflichtversicherung.
Dem BDA ist es bereits 1998 gelungen, unter Vermittlung der Funk-Gruppe in Hamburg einen Rahmenvertrag mit der Versicherungskammer
Bayern, einem renommierten deutschen Heilwesen-Haftpflichtversicherer, über eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Anästhesisten abzuschließen.
Der Rahmenvertrag legt die Konditionen fest, zu denen sich die Mitglieder des BDA versichern können. Diese Konditionen wurden in den vergangenen
Jahren erheblich verbessert und bieten nach unserer Beurteilung einen vorzüglichen Versicherungsschutz mit noch höheren Deckungssummen zu
günstigen Prämien. Die Konditionen des Rahmenvertrages sind ausführlich in der Versicherungsbroschüre dargestellt.
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| a. | Welche Deckungssummen stehen zur Verfügung? Der Rahmenvertrag stellt grundsätzlich eine Deckungssumme von 5 Mio. ¤ pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall zur Verfügung. Im Hinblick auf steigende Schmerzensgeldsummen und Schadenersatzansprüche (z.B. Verdienstausfall) bietet der Rahmenvertrag Ihnen nun auch die Möglichkeit, die Deckungssumme auf 10 Mio. ¤ für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall zu erhöhen. Der Prämienzuschlag beträgt hierfür lediglich 25% der Grundprämie.
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsnehmers in einem Versicherungsjahr beträgt das Doppelte der Versicherungssummen, für die Umwelt-Haftpflichtversicherung das Einfache dieser Versicherungssummen.
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| b. | Wie hoch ist die Prämie für einen angestellten Arzt? Die Höhe der Jahresnettoprämie ist abhängig von dem zu versichernden Risiko und den gewünschten Deckungssummen. Hat der angestellte Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung für die dienstliche Tätigkeit und/oder freiberufliche Nebentätigkeit abgeschlossen, so ist automatisch die sogenannte gelegentliche ärztliche Tätigkeit mitversichert.
Von dem vorstehenden Prämientableau abweichende Prämienberechnungen behält sich der Versicherer im Einzelfall bei besonderen Risikosituationen vor.
Die Höhe der Jahresnettoprämie ist abhängig von dem zu versichernden Risiko und den gewünschten Deckungssummen. Hat der niedergelassene Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, so ist automatisch die sogenannte gelegentliche ärztliche Tätigkeit mitversichert.
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| c. | Wie hoch ist die Prämie für einen niedergelassenen Arzt? Die Höhe der Jahresnettoprämie ist abhängig von dem zu versichernden Risiko und den gewünschten Deckungssummen. Hat der niedergelassene Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, so ist automatisch die sogenannte gelegentliche ärztliche Tätigkeit mitversichert
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| d. | Wie hoch ist die Prämie für einen Honorararzt? Der BDA-Rahmenvertrag sieht für die honorarärztliche Tätigkeit Sonderkonditionen vor. Honorarärzte im Sinne der Versicherung sind Ärzte, die ohne KV-Zulassung und ohne eigene Praxis tätig werden. Die Deckungssummen betragen im Versicherungsfall:
Die Jahresnettoprämie (zzgl. Versicherungssteuer) für die honorarärztliche Tätigkeit beträgt:
Von dem vorstehenden Prämientableau abweichende Prämienberechnungen behält sich der Versicherer im Einzelfall bei besonderen
Risikosituationen vor.
Bitte beachten: Wird der Honorararzt nur als Praxisvertreter für einen niedergelassenen Kollegen tätig (bei Urlaub, Krankheit, Fortbildung,
Wehrübung), besteht u.U. schon Versicherungsschutz aufgrund der BDA-Mitgliedschaft des Honorararztes. Um Missverständnisse und
Versicherungslücken zu vermeiden, sollte sich jedes Mitglied, das die Praxisvertreterhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen will, vorher
schriftlich unter Angabe der Art und Dauer der Tätigkeit mit dem BDA-Versicherungsreferat in Verbindung setzen (Konditionen / Meldeformular).
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| e. | Muss die gelegentliche außerdienstliche Tätigkeit separat versichert werden? Hat der angestellte Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung für die dienstliche Tätigkeit und/oder freiberufliche Nebentätigkeit abgeschlossen, so ist automatisch die sogenannte gelegentliche ärztliche Tätigkeit mitversichert. Gleiches gilt für niedergelassene Ärzte und Vollzeit-Honorarärzte. Die gelegentliche ärztliche Tätigkeit umfasst nach dem Rahmenvertrag
Schließt sich die gelegentliche, ambulante, ärztliche Tätigkeit nach Aufgabe der bisherigen ärztlichen Haupttätigkeit an, so gilt das Nachhaftungsrisiko mitversichert.
Die gelegentliche ärztliche Tätigkeit kann separat versichern. Die Jahresnettoprämie beträgt jen nach vereinbarter Deckungssumme:
Bei Bedarf können auch stationäre Praxisvertretungen mitversichert werden. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag je nach Umfang für die gelegentlichen stationären Praxisvertretungen wie folgt berechnet (Jahresnettoprämie):
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| f. | Sind Bearbeitungsschäden mitversichert? Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung gelten Bearbeitungsschäden grundsätzlich als nicht mitversichert. Es konnte mit dem Versicherer des BDA vereinbart werden, dass abweichend von Ziff. 7.7 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die an fremden Sachen durch gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers (=Arzt) an oder mit diesen Sachen entstanden sind, vom Versicherungsschutz umfasst sind. Die Mitversicherung dieses Risikos ist insbesondere für niedergelassene und angestellte Anästhesisten wichtig. Da die anästhesiologische Leistung im Regelfall in Zusammenarbeit mit einem Operateur erfolgt, sind auch dessen Geräte vorhanden. Es kann dann zu einem klassischen Bearbeitungsschaden kommen, wenn der Anästhesist Geräte oder Maschinen der Operateurs oder aber des Krankenhauses beschädigt.
Die Deckungssumme beträgt nach dem Rahmenvertrag 10.000 ¤, wobei der Versicherungsnehmer eine pauschale Selbstbeteiligung von 500 ¤ zu tragen hat. Von der Mitversicherung ausgeschlossen bleiben Schäden an Geräten bzw. Maschinen, die der Versicherungsnehmer für seine Praxis gemietet, geliehen oder geleast hat, sofern er sich hierfür anderweitig versichern kann.
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| g. | Ist Schlüsselverlust mitversichert? In der Berufshaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von zu beruflichen Zwecken überlassener Schlüssel, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers (=Arzt) befunden haben. Nicht versichert ist die Haftung aus dem Verlust von Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Eigenschäden sind nicht versichert. Schlüsselverlust von privaten Schlüsseln ist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Die Versicherungssumme für den Schlüsselverlust beträgt 100.000 ¤. Der Versicherungsnehmer hat eine Selbstbeteiligung von 10% zu tragen (mindestens 10 ¤, höchstens 500 ¤)
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| h. | Können Nebentätigkeiten im europäischen Ausland mitversichert werden? Der Versicherungsschutz von Berufshaftpflichtversicherungen bezieht sich grundsätzlich nur auf die Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland. Sofern die Tätigkeiten im Ausland als Nebentätigkeiten (z.B. als Notarzt in England) und nicht aufgrund einer Niederlassung / dauerhaften Anstellung im Ausland durchgeführt werden, kann dieses Risiko gegen einen Prämienzuschlag über den Rahmenvertrag abgesichert werden. Der Zuschlag (Jahresnettoprämie) zu der Grundprämie beträgt bei den Deckungssummen-Varianten 1 und 2 jeweils 262,50 ¤. Für die Auslandstätigkeit wird der Versicherungsschutz subsidiär gewährt, d.h. sofern keine anderweitige Berufshaftpflichtversicherung für das Risiko besteht. Achtung: Die Erfordernisse zum Versicherungsschutz sind in jedem europäischen Ausland unterschiedlich. Klären Sie deshalb bitte mit Ihrem Auftraggeber vor Ort, ob der Versicherungsumfang und die Deckungssummen des Rahmenvertrages ausreichend sind.
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| i. | Kann das Privathaftpflichtrisiko mitversichert werden? Bei Bedarf kann eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) als gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Die Deckungssummen betragen im Versicherungsfall:
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsnehmers in einem Versicherungsjahr beträgt das Doppelte der Versicherungssummen.
Wird die Privathaftpflicht- und die Berufshaftpflichtversicherung über den Rahmenvertrag abgeschlossen, gewährt der Versicherer einen Rabatt. Es ist auch möglich, nur das Privathaftpflichtrisiko abzusichern. Sie haben desweiteren die Wahl, ob Sie die Versicherung für Ihre Familie oder als Single abschließen. Folgende Jahresnettoprämien werden zugrundegelegt:
Die Privathaftpflichtversicherung umfasst auch die Deckung von Schäden, die durch deliktsunfähige Kinder verursacht worden sind bis zu einer Deckungssumme von 10.000 ¤; in diesen Fällen ist eine Selbstbeteiligung von 150 ¤ vom Versicherungsnehmer zu tragen. Außerdem umfasst die Privathaftpflichtversicherung eine
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| j. | Wie lange ist die Laufzeit des Versicherungsvertrages? Die Laufzeit der Einzelverträge beträgt 3 Jahre. Die Einzelverträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden. Sollte sich das zu versichernde Risiko während der Laufzeit des Einzelvertrages ändern, kann der Versicherungsvertrag selbstverständlich jederzeit an die neue Risikosituation angepasst werden.
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| k. | Ist die Checkliste zu dem Versicherungsvertrag eine Obliegenheit? Um die Prämiengestaltung des Rahmenvertrages langfristig gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Arzt mit Abschluss des individuellen Versicherungsvertrages im Interesse der Qualitätssicherung insbesondere die in der Checkliste zu § 8 des Versicherungsvertrages (Anlage 9) aufgeführten Anforderungen zu erfüllen. Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen (Checkliste) stellen keine Obliegenheiten im Sinne der allgemeinen Haftpflichtbedingungen dar.
Insbesondere kann der Versicherungsschutz bei fahrlässiger Verletzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen weder eingeschränkt, noch entzogen werden.
Sollte der Versicherungsnehmer allerdings nicht bereit sein, die getroffenen Regelungen/Vereinbarungen der Qualitätssicherung einzuhalten, ist eine weitere Mitversicherung im Rahmenvertrag nicht mehr möglich. Über die Weiterversicherung und die sich ergebende Prämie wird dann in jedem Einzelfall entschieden.
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| l. | Benötigt jeder Arzt eine eigene Berufshaftpflichtversicherung? Vor Abschluss des individuellen Versicherungsvertrages muss geprüft werden, ob überhaupt bzw. für welche Aufgabenbereiche Versicherungsbedarf besteht und ob nicht schon ausreichender Versicherungsschutz, z.B. über den Krankenhausträger/Praxisinhaber, gegeben ist. Nur wenn sich dabei ergeben sollte, dass eine Versicherungslücke besteht, benötigt der Arzt hierfür eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. |
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| m. | Wie kann ich meinen Versicherungsschutz prüfen bzw. meinen Versicherungsbedarf ermitteln lassen? Bei der Prüfung des individuellen Versicherungsbedarfes muss zwischen der dienstlichen Tätigkeit, der Nebentätigkeit und der sog. gelegentlich außerdienstlichen Tätigkeit differenziert werden.
Um den Versicherungsschutz prüfen zu können, muss sich der Arzt zunächst bei seinem Arbeitgeber / Auftraggeber vergewissern,
Es ist empfehlenswert, den Fragebogen zum Versicherungsbedarf für angestellte Ärzte oder den Fragebogen zum Versicherungsbedarf für niedergelassene Ärzte vom Arbeit-/Auftraggeber bzw. dessen Betriebshaftpflichtversicherung ausfüllen zu lassen. Den ausgefüllten Fragebogen können Sie dann zur Versicherungsberatung entweder an das BDA-Versicherungsreferat oder direkt an den Funk Ärzte Service, Postfach 30 17 60, 20306 Hamburg (Tel. A-K: 040 - 359 14 510, Tel. L-Z: 040 - 359 14 494, Fax: 040 - 359 14 423, E-Mail A-K: s.karsten@funk-gruppe.de, E-Mail L-Z: o.zoellner@funk-gruppe.de ) wenden, der Sie im Auftrag des BDA berät.
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| n. | Wie erhalte ich ein Versicherungsangebot? Wenn Sie die für die Feststellung des Versicherungsbedarfs wesentlichen Daten eingeholt haben, so können Sie sich von unserem Versicherungsmakler,
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| o. | Wie kann ich den BDA-Rahmenvertrag beitreten? Bitte übersenden Sie, wenn Sie sich für die Berufshaftpflichtversicherung entscheiden, den anliegenden entsprechenden Antrag (Aufnahmeantrag Anl. 8 VB) ausgefüllt und unterschreiben an den BDA, dieser wird ihn an den Funk Ärzte Service I weiterleiten
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