Urteil: Patienten können sofort in OP einwilligen
Karlsruhe (pag) – Patienten müssen von ihren Behandlern rechtzeitig über die Risiken einer bevorstehenden Behandlung aufgeklärt werden. Eine zwingend einzuhaltende Bedenkzeit gibt es aber nicht, urteilt der Bundesgerichtshof (BGH) in einer jetzt veröffentlichten Leitsatzentscheidung.