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„Notfallsanitäter bekommen mehr Sicherheit und Verantwortung‘“ - Notfallmediziner unter Anästhesisten erleichtert über neue klare Regeln - Notfallsanitäter werden aber auch in die Pflicht genommen

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Erstellt: 03. Februar 2021

02.02.2021

Nürnberg. Die Neuregelung der Kompetenzen von Notfallsanitätern sorgt für Erleichterung: Der Bundestag hat vor wenige Tagen beschlossen, dass die Notfallsanitäter in bestimmten Einsatzsituationen bald auch begrenzt heilkundliche Maßnahmen ausführen dürfen. Professor Jan-Thorsten Gräsner, Sprecher des „Arbeitskreises Notfallmedizin“ der „Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin“ (DGAI) und Direktor des „Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin“ am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, spricht von „klareren Regeln“, nach denen nun alle Beteiligten ihr Handeln ausrichten könnten. Die DGAI vertritt in Deutschland weit über 10.000 Notärzte.

Vor allem wegen der wachsenden Zahl an Einsätzen in vielen Regionen ist das neuartige Berufsbild „Notfallsanitäter“ entstanden. Jahrelang war gerungen worden, welche Maßnahmen Notfallsanitäter bei Akut-Erkrankten und Schwerverletzten in Eigenregie ausführen dürfen. In ihrer Ausbildung werden sie zum Beispiel theoretisch mit der Gabe schmerzstillender Medikamente oder mit der Verabreichung von Elektroschocks bei Herzrasen vertraut gemacht. Ihre Kenntnisse müssen sie zum Ende der Ausbildung vor einer staatlichen Prüfungskommission unter Beweis stellen.

„Jetzt haben wir eine Bestätigung, dass die Notfallsanitäter bestimmte Kompetenzen haben und einen Gesetzestext, der die Anwendung dieser Fähigkeiten eindeutiger regelt als bisher“, sagt Professor Gräsner. Gleichzeitig nimmt der erfahrene Notfallmediziner die Beteiligten aber zu mehreren Punkten in die Pflicht.

Stichwort „Ausbildung der Notfallsanitäter“: Hier sieht Gräsner Nachbesserungsbedarf, um die Notfallsanitäter auf die wachsende Verantwortung besser vorzubereiten. Er appelliert an die Notfallsanitäter, die Aus- und Fortbildung „sehr ernst“ zu nehmen und „möglichst viel Wissen und Training zu sammeln“, um für die Arbeit draußen fit zu sein. Anzustreben sei auch ein bundeseinheitliches Kompendium mit den Vorgaben zur Reaktion bei Unfällen und Notfällen.

Ein weiterer Punkt: Die Ausbildung der Notfallsanitäter in den Kliniken: „Für die ausbildenden Kliniken ist die Schulung der angehenden Notfallsanitäter eine zusätzliche Beanspruchung“, erläutert Professor Gräsner: „Hier muss, klar und realistisch, gemeinsam mit Kliniken, Rettungsdienstschulen und den Rettungsdiensten definiert werden, was an Kompetenzen vermittelt werden kann und was nicht. Wunschvorstellungen helfen hier nicht weiter, wenn in Wirklichkeit kein Kompetenzerwerb möglich ist!“

Und schließlich das „Sich-fit-halten“, die ständige Auseinandersetzung mit Medikamenten, Krankheitsbildern, Abläufe und Techniken: Hier sieht Gräsner eine „Hol-Schuld“ der Notfallsanitäter: „Lernen im Einsatz ist die schlechteste Lösung.“ Er fordert, neue Leitlinien für die Fortbildung: „Für die 30 Stunden Pflichtfortbildungen pro Jahr keine inhaltlichen Vorgaben zu haben, ist nicht nachvollziehbar“. Noch weniger sei zu akzeptieren, dass vorgeschriebene Fortbildungen ausgesetzt werden: Hier hätten die Arbeitgeber eine „Bring-Schuld“!

DGAI-Notfallmedizin-Experte Gräsner macht deutlich: „Notfallsanitäter sind Teil des professionellen Rettungsdienstes, der gemeinsam mit Notärzten die Versorgung der lebensbedrohlich erkrankten oder verletzten Patienten verantwortet! Sie haben jetzt die Erlaubnis, in engen Grenzen heilkundliche Maßnahmen umzusetzen, bis ein Notarzt zur Verfügung steht.“ Gräsner wünscht sich sowohl von den Notärzten, als auch von den Notfallsanitätern, die neuen Rahmenbedingungen verständnisvoll  und verantwortungsbewusst anzuwenden: „Die Notfallsanitäter müssen sich ihrer neuen Verantwortungen bewusst sein! Und ihre Arbeitgeber müssen sie dabei unterstützen! Sie müssen Leistung zeigen, aber auch bei Defiziten die Konsequenzen tragen. Schließlich geht es um Menschenleben!“ Auch müsse man betrachten und auswerten, wie gut Patienten durch Notfallsanitäter versorgt werden. Diese Auswertungen existierten bisher meist nur für die Einsätze von Notärzten.

Kontaktdaten:
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) /
Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA)
Roritzerstraße 27, 90419 Nürnberg
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.:0911 93378-33
www.dgai.de / www.bda.de

CEOsys: Handlungsempfehlungen und Grundlage für Entscheidungen in der COVID-19-Pandemie

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Erstellt: 03. Februar 2021

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44. Fortbildungsreihe OP-Manager/in

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Erstellt: 02. Februar 2021

44. Fortbildungsreihe OP-Manager/in- ausgebucht
 

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43. Fortbildungsreihe OP-Manager/in

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Erstellt: 02. Februar 2021

43. Fortbildungsreihe OP-Manager/in, ausgebucht!
 

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Anästhesisten protestieren gegen Nichteinhaltung der Impfreihenfolge - „Das ist regelwidrig und fahrlässig“ - OP, Intensivstation und Notarzt-Einsatz als Infektionsquellen für Corona-Virus

Details
Erstellt: 29. Januar 2021

29.01.2021

Nürnberg. Immer wieder haben Anästhesisten mit Patienten zu tun, die sie nicht kennen, die aufgrund ihres Zustands schnell in Narkose versetzt werden müssen, die dann aber möglicherweise mit dem Corona-Virus infiziert sind. Solche Situationen entstehen nicht nur auf der Intensivstation, sondern vor allem auch im Operationssaal und im Notarzt-Einsatz auf der Straße. Die Ärztinnen und Ärzte sobald wie möglich gegen das Corona-Virus zu impfen, wäre deshalb - ihrer Ansicht nach - sinnvoll, wenn in einzelnen Fällen nicht sogar lebenswichtig. Gleiches gilt für die Pflegekräfte aus der Anästhesie in den Operationssälen und auf den Intensivstationen.



Die Anästhesisten melden sich besorgt und verärgert zu Wort: Laut Empfehlung der STIKO für die Impfreihenfolge gehören sie aufgrund der Aerosolbelastung zum „Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen“. Dennoch nehmen bei den anästhesiologischen Gesellschaften derzeit die Meldungen aus den Krankenhäusern zu, wonach sie oft erst nach anderen Berufsgruppen im Krankenhaus geimpft werden, bei denen grundsätzlich aber die Möglichkeit zum Homeoffice bestehen würde: „Das ist regelwidrig und fahrlässig“, sagt der Präsident des „Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten“ (BDA), Professor Dr. Götz Geldner. Und der Präsident der „Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin“ (DGAI), Professor Dr. Frank Wappler, fügt hinzu: „Hier läuft anscheinend etwas schief.“ Die beiden Verbände vertreten in Deutschland weit über 30.000 Anästhesistinnen und Anästhesisten in verschiedenen Einsatzbereichen und sprechen auch für tausende von Pflegekräfte. Es geht ihnen um einen schnellen und ausreichenden Schutz des Personals sowohl bei Notfällen, als auch bei geplanten Operationen, auch im ambulanten Bereich.

Auch angesichts der knappen Mengen an Impfstoff fordern BDA und DGAI, darauf zu achten, dass Anästhesisten gemäß den Anordnungen vorrangig geimpft werden: „Wer im Homeoffice arbeitet, braucht keine frühzeitige Corona-Impfung“, umschreibt Professor Geldner das Problem. „Wir fordern die deutschlandweite Berücksichtigung von Anästhesisten und Anästhesiepflegekräften im Rahmen der Gruppe 1 nach den Empfehlungen der STIKO“, sagt Professor Wappler: „Allein im OP arbeiten sie an vorderster Front und sind unter anderem bei der Ein- und Ausleitung der Narkose einer erheblichen Aerosolbelastung durch die Patienten ausgesetzt“.

Bei ihren Forderungen stützen sich die Anästhesisten auf die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“, die durch Bundesgesundheitsminister Spahn in Kraft gesetzt wurde.

BDA und DGAI hoffen außerdem, dass das Impfen in Deutschland bald deutlich an Fahrt aufnimmt. Die Verzögerungen und Probleme in diesen Tagen seien eindeutig auf Planungsfehler zurückzuführen: „Jeder Tag, an dem nicht weiter geimpft werden kann, ist ein Tag, an dem die Menschen dem Virus ausgesetzt werden, schwer erkranken und daran sterben können“, sagt Professor Wappler.


Kontaktdaten:
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) /
Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA)
Roritzerstraße 27, 90419 Nürnberg
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.:0911 93378-33
www.dgai.de / www.bda.de

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