Mit dem kommenden Update auf iOS Version 17.4, spätestens am 7. März 2024, wird Apple seinem iPhone die Fähigkeit nehmen, PWAs (Progressive Web Applications) wie z.B. eGENA zu installieren und auszuführen. Apple begründet dieses Vorgehen mit EU-Vorgaben zur Öffnung seines iPhone-Betriebssystems für alternative Browser und App-Stores und rechtfertigt diesen Schritt mit Sicherheitsbedenken.
Diese Änderung lässt sich nicht durch softwareseitige Anpassungen von PWAs kompensieren, Apple unterbindet diese Möglichkeit bewusst komplett.
Betroffen von dieser Einschränkung sind zunächst nur Apple-Geräte der iPhone-Baureihe und das auch nur innerhalb der EU. iPADs sind vorerst nicht betroffen.
Apple hat diese Änderung erst sehr kurzfristig bestätigt, so dass bis zum Erscheinen von iOS 17 keine technischen Möglichkeiten zur Kompensation geprüft oder gar umgesetzt werden können.
Falls Sie Ihr iPhone im offline-Modus nutzen (also Flugmodus oder ohne Mobilfunk- bzw. WLAN-Empfang) empfehlen wir Ihnen bis zur Klärung der technischen Möglichkeiten unsererseits das Update auf iOS-Version 17 vorerst nicht zu installieren solange iOS16 noch mit Sicherheitsupdates versorgt wird. Beim Kauf neuer iPhones wird das allerdings nicht möglich sein, weil diese in aller Regel schon mit dem jeweils neuesten iOS ausgeliefert werden.
Ein paar Hintergründe dazu: https://www.heise.de/news/Apple-bestaetigt-Keine-Progressive-Web-Apps-mehr-fuer-iOS-in-der-EU-9630089.html
Nürnberg. Jedes Jahr am 11. Februar wird international der „Tag des Notrufs“ begangen, um die Bedeutung des Notrufs und die Arbeit der Notfallrettungsdienste hervorzuheben. Anlässlich dessen betonen der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) sowie die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) die Bedeutung der Telefonreanimation.
Die Telefonreanimation, auch TCPR genannt (aus dem Englischen Telephone Cardial Pulmonal Resuscitation = Kardio Pulmonale Wiederbelebung), bezeichnet die angeleitete Herz-Lungen-Wiederbelebung bzw. Herzdruckmassage für Ersthelferinnen und -helfer über das Telefon. Durch die Anleitung von Anruferinnen und Anrufern durch Leitstellendisponenten könne das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen professioneller Hilfe geschlossen werden, so die beiden Verbände. Studien belegen den positiven Einfluss von TCPR auf Überleben, Neurologie und Lebensqualität der Überlebenden.
Seit 2010 wird die Telefonreanimation in den Reanimationsleitlinien empfohlen. Eine bedeutende Rolle bei der Implementierung spielen dabei die 10 Thesen zur Verbesserung der Reanimationsversorgung in Deutschland, die im Rahmen der von DGAI, BDA und Deutschen Reanimationsregister ausgerichteten Bad Boller Reanimations- und Notfallgespräche 2014 entwickelt und 2024 aktualisiert wurden. Diese Thesen betonen unter anderem die Notwendigkeit einer flächendeckenden Schulung der Bevölkerung in Wiederbelebung und die Anleitung von Ersthelferinnen und -helfern durch die Rettungsleitstelle bei Verdacht auf Herzstillstand. „Durch die Umsetzung der zehn Thesen wird auch die Telefonreanimation als integraler Bestandteil der Ersten Hilfe in Deutschland weiter gestärkt und trägt maßgeblich dazu bei, Leben zu retten“, erklärt Jan-Thorsten Gräsner, Sprecher der DGAI-Sektion Notfallmedizin sowie des Organisationskomitees des Deutschen Reanimationsregisters.
In den vergangenen Jahren hat sich die Bedeutung der telefonischen Unterstützung bei der Wiederbelebung stetig gesteigert. Laut aktuellen Statistiken des Deutschen Reanimationsregisters ist die Quote der Telefonreanimation von 12,4 Prozent im Jahr 2014 auf 30,9 Prozent im Jahr 2022 angestiegen. Diese Zunahme verdeutlicht die Wirksamkeit und Wichtigkeit dieser lebensrettenden Maßnahme – reicht aber laut Experten längst nicht aus.
So betonen die Autorinnen und Autoren im Update der 10 Thesen, dass der Umsetzungsstatus von TCPR in deutschen Leitstellen noch deutlich verbessert werden muss. An einer Umfrage im Jahr 2021, die mit Unterstützung des Fachverbands Leitstellen e.V. durchgeführt wurde, hatten etwa ein Drittel der befragten Leitstellen nicht teilgenommen. Weniger als die Hälfte der Teilnehmer berichtete von einer durchgängigen Einführung von TCPR.
In der Schlussfolgerung fordern die Thesen-Autoren: „Leitlinien für die Durchführung und Systeme für das Qualitätsmanagement bei TCPR sind bereits entwickelt und müssen nur genutzt werden.“ Die Anwendung von TCPR sollte auf Landesebene systematisch erfasst und alle Einsätze evaluiert werden, um eine Auswertung beispielsweise in einem landesweiten ÄLRD-Report zu ermöglichen.
Jan-Thorsten Gräsner rät: „Es ist wichtig, sich im Notfall an die Telefonreanimation zu erinnern und im Zweifel aktiv danach zu fragen. Denn schnelle Hilfe kann Leben retten.“
Nürnberg/Köln/Berlin. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und die digitale Wissensplattform AMBOSS intensivieren ihre Kooperation mit der Veröffentlichung eines gemeinsam entwickelten Lernplans zur Vorbereitung auf die fachärztliche Prüfung.
Die gemeinsame Partnerschaft startete bereits im Frühjahr 2023. Im Rahmen der Kooperation erhalten alle Mitglieder der DGAI und des BDA drei Monate kostenfreien Zugang zur AMBOSS-Wissensplattform mit allen fachgebietsübergreifenden Behandlungsempfehlungen und CME-Kursen. Außerdem versenden die DGAI und AMBOSS gemeinsam Leitlinien-Updates aus dem anästhesiologischen Fachbereich per E-Mail. Das bereits mit anderen Fachgesellschaften etablierte Leitlinien-Telegramm gibt Updates zu neuen Behandlungsempfehlungen, die kurz und prägnant zusammengefasst sind – damit Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen zeitökonomisch auf dem neuesten Stand bleiben können.
Mit der gemeinsamen Entwicklung eines Lernplans zur Vorbereitung auf die fachärztliche Prüfung intensivieren DGAI, BDA und AMBOSS nun die Zusammenarbeit. Der Lernplan bietet eine strukturierte und präzise Zusammenstellung der Themen und Verfahren der Anästhesiologie in didaktisch hochwertiger Form. Dabei orientiert er sich an den in der Weiterbildungsordnung hinterlegten Inhalten und Kenntnissen und bildet somit eine Grundlage für eine optimale Vorbereitung auf die Facharztprüfung.
„Die digitalen Inhalte in AMBOSS ermöglichen eine medizinische Wissensvermittlung, die sich dynamisch dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den Bedürfnissen Praktizierender anpasst“, sagt Prof. Dr. med. Alexander Schleppers, Hauptgeschäftsführer von DGAI und BDA. „Wir freuen uns, dass die Mitglieder der größten Fachgesellschaft und des größten Berufsverbandes in der Anästhesiologie durch die Kooperation hiervon profitieren können.“
Emrah Hircin, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie sowie Chefredakteur des deutschsprachigen AMBOSS, ergänzt: „Der Teil des ärztlichen Redaktionsteams, der sich schwerpunktmäßig mit den Themen Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin beschäftigt, arbeitet fortwährend an der Erweiterung des Lernplans, um die unverzichtbare Aktualität und Qualität der Inhalte kontinuierlich zu gewährleisten.“ Auch nach der bestandenen fachärztlichen Prüfung bleibt AMBOSS eine umfassende Wissensressource und wird bereits von über 80.000 Ärztinnen und Ärzten zur Absicherung von Behandlungsentscheidungen genutzt.
Mit über 60 von der Bundesärztekammer zertifizierten Online-Kursen, die allen aktiven AMBOSS-Nutzer:innen kostenfrei zur Verfügung stehen, können aktuell bis zu 150 CME-Punkte für das Fortbildungskonto gesammelt werden.
Nürnberg/Berlin. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) haben eine Empfehlung zur Aufteilung der Hybrid-DRG zwischen den beiden Fachgebieten veröffentlicht.
Demnach soll gemeinsam entschieden werden, ob nach Hybrid-DRG oder nach EBM abgerechnet wird, sofern diese Wahlmöglichkeit Bestand haben sollte. Unter der Voraussetzung, dass jeder seine Kosten selbst trägt, wird folgende prozentuale Aufteilung der H-DRG empfohlen:
Die Verbände wurden vielfach gebeten, eine Orientierungshilfe für die individuellen Vereinbarungen zu geben. Die Empfehlung von BDC und BDA beruht auf den durchschnittlichen Honoraranteilen der beiden Fächer in der InEK-Kalkulation der DRGs und im EBM.
„Abhängig von der jeweiligen Verteilung der Kosten für Personal, Räume, Instrumente und Sachmittel können auch deutlich davon abweichende Prozentsätze sachgerecht sein“, betont der BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. „Unter Umständen können dazu auch noch abweichende Prozentsätze für unterschiedliche Eingriffe angesetzt werden“, ergänzt der Leiter des BDC-Referats Niedergelassene Chirurgen des BDC, Dr. Ralf Schmitz.
„Trotz aller Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der Hybrid-DRGs sind diese ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur längst überfälligen Ambulantisierung“, betont Kalbe.
Auch die Präsidentin des BDA, Professorin Dr. Grietje Beck, betont die Bedeutung der gemeinsamen Empfehlung: „Die Vereinbarung zur grundsätzlichen Aufteilung der Hybrid-DRGs zwischen dem BDA und dem BDC bietet unseren Kolleginnen und Kollegen eine wertvolle Orientierung in diesem völlig neuen Vergütungsbereich“, erklärt sie.
„Ganz abgesehen von der praktischen Bedeutung der Vereinbarung bei der Umsetzung der Hybrid-DRG-Verordnung haben die beiden für den operativen Bereich maßgeblichen Berufsgruppen Chirurgie und Anästhesie damit einmal mehr bewiesen, dass sie von der gegenseitigen Wertschätzung überzeugt sind und zu konstruktiven Lösungen beitragen.“ Sie hoffe, dass das auch in Politik und Selbstverwaltung wahrgenommen werde und die Anästhesie bei den zukünftigen Reformen entsprechend mitgedacht und gewürdigt werde.
Hier gelangen Sie zur Empfehlung beider Verbände: pdf Empfehlung zur Aufteilung zukuenftiger Hybrid DRGs zw Operateuren und Anaesthesisten (682 KB)