CIRS-AINS Fall des Monats Quartal 4/2023
Neue Ausgabe des CIRS-AINS Fall des Monats
Neue Ausgabe des CIRS-AINS Fall des Monats
Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) übt offene Kritik an der unzureichenden Beachtung der Anästhesiologie bei den aktuell geplanten Veränderungen im Gesundheitswesen. Weder bei der Krankenhausreform noch bei den Reformen zur Ambulantisierung wurden die spezifischen Belange der Anästhesiologie angemessen berücksichtigt, kritisiert der BDA. Trotz wiederholter Vorstöße werde bei der konkreten Ausgestaltung dieser Reformen auf die Expertise der Anästhesiologie – mit mehr als 30.000 Ärztinnen und Ärzten in Deutschland eine der größten Berufsgruppen in der Medizin – verzichtet.
In diesem Zusammenhang macht der Berufsverband auf die außerordentliche Bedeutung des Fachgebietes Anästhesiologie aufmerksam. „Wir sind weit mehr als ,nur‘ Narkoseärzte“, hebt Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des BDA, hervor. „Anästhesistinnen und Anästhesisten sind nicht nur für die Planung und Sicherheit vor, während und nach Eingriffen und Operationen zuständig.“ Sie sind als eine der größten Fachgruppen in der Notfallmedizin Garanten für eine schnelle und suffiziente ärztliche Versorgung, sind Träger der Behandlung Schwerstkranker in der Intensivmedizin und leisten in der Schmerz- und Palliativmedizin für die Versorgung unschätzbare fachärztliche Behandlungen. „Damit besetzen wir interdisziplinär im Krankenhausbetrieb sowie im Bereich der präklinischen und klinischen Notfallversorgung wesentliche Schnittstellen“, erklärt sie und erinnert: „Die fachärztlich-anästhesiologische Einschätzung unserer Kolleginnen und Kollegen ist im Übrigen auch bei der Frage, ob ein Patient ambulant und stationär versorgt werden kann, von entscheidender Bedeutung.“
Umso unverständlicher ist es vor diesem Hintergrund, dass das Fachgebiet im Zuge der Krankenhausreform lediglich als „Querschnittsfach“ definiert und als Mindeststrukturvoraussetzung dargestellt wird. Das bringt für die gesamte Anästhesiologie eine völlig ungesicherte finanzielle Situation mit sich, sowohl in Bezug auf die Krankenhausreform, als auch auf die Maßnahmen zur Ambulantisierung.
„Die Anästhesie wurde im Zuge der Reformvorhaben weder bei der finanziellen Förderung ambulanter Eingriffe noch in der Konzeption der sogenannten Hybrid-DRGs adäquat berücksichtigt und abgebildet. „Das bedeutet, dass die Anästhesie-Kosten und -aufwände nicht in die finanzielle Deckung für ambulante Operationen einbezogen werden“, erklärt Dr. Markus Stolaczyk, Leiter des Referats Gesundheitspolitik beim BDA. Das wiederum bringe ambulant tätige Anästhesistinnen und Anästhesisten in zunehmende finanzielle Abhängigkeit zu den operierenden Fachgruppen. „Die Eigenständigkeit des Fachgebietes und damit auch die eigenständige anästhesiologische Entscheidungsfindung ist damit bedroht.“
„Im Rahmen der Fallpauschalen nach § 115f (Hybrid-DRG) sind wir gezwungen, unser Honorar mit den Operateuren selbst auszuhandeln“, erläutert Jörg Karst, Vertreter der Niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA, und prangert an: „Das ist in der Patientenversorgung eigentlich unzumutbar.“ Wenn sich an diesem Vorgehen und der politisch intendierten Sichtweise nichts ändere, stehe die finanzielle Situation der Anästhesiologie in Zukunft auf unsicherem Boden, was deutliche Auswirkungen auf die Qualität und Verfügbarkeit anästhesiologischer Dienstleistungen haben werde.
Der Berufsverband hat in der Vergangenheit wiederholt dringend auf diese Fehlentwicklungen hingewiesen und konkrete Vorschläge unterbreitet: Sowohl gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium, den Landesgesundheitsministern, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, aber eben auch dem SpiFa sind diese Probleme adressiert worden. „Wir können genau belegen, was wir benötigen“, so BDA-Präsidentin Beck. „Bereits vor Jahren haben wir beispielsweise Vorgaben zu Mindestanforderungen an anästhesiologische Arbeitsplätze und ein Berechnungstool zur ärztlichen Personalausstattung erarbeitet und fortlaufend weiterentwickelt“, ergänzt Dr. Stolaczyk. Dabei ist ihm wichtig: „Diese Vorgaben orientieren sich unabhängig von den ökonomischen Rahmenbedingungen primär an der Patientensicherheit und den hohen Qualitätsstandards.“ Die Bundesärztekammer hat die Tools von BDA und DGAI bereits zur Grundlage eines fachübergreifenden Kalkulationstool gemacht.
Der BDA stellt hierbei noch einmal klar: Werden die Belange der Anästhesiologie auch weiterhin in dem Maße ausgeklammert wie bisher, werde sich das bemerkbar machen – bei der Versorgung und Wahrung der Sicherheit der Patienten im OP, bei der Arbeit auf den Intensivstationen, bei der schnellen und bislang qualitativ hochwertigen Notfallversorgung sowie bei der komplexen Versorgung von Schmerz- und Palliativpatienten.
„Soweit darf es nicht kommen!“, warnt BDA-Präsidentin Beck und fordert die politischen Entscheidungsträger auf, den Dialog mit der Anästhesiologie schnellstmöglich nachzuholen: „Trotz aller Kritik stehen wir jederzeit für konstruktive Gespräche zur Verfügung; nicht, weil der Verband an Bestehendem festhalten will, sondern weil jährlich mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten von Fachärztinnen -und Fachärzten der Anästhesiologie weiterhin mit einem hohem Qualitätsstandard betreut und begleitet werden sollen“.
Nürnberg. Der BDA sieht durch die weitgehende Nichtbeachtung der Anästhesiologie in den derzeitigen gesundheitspolitischen Aktivitäten sowie von wesentlichen Akteuren wie dem Bundesgesundheitsministerium, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem SpiFa eine erhebliche Gefährdung für die anästhesiologische Versorgung von mehr als 10 Mio. Patientinnen und Patienten – und kündigt daher eine Neuausrichtung seiner gesundheitspolitischen Aktivitäten an. Über 30.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie behandeln jedes Jahr mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten stationär wie ambulant in den Fachbereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin und tragen zu einer hochqualitativen und sicheren Patientenversorgung bei. „Noch vor etwa drei Jahren waren diese Fachärztinnen und -ärzte an vorderster Front der Pandemiebewältigung tätig – heute scheinen ihre Anliegen gesundheitspolitisch in den Hintergrund geraten zu sein“, erklärt BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck.
In den vergangenen Monaten hat der BDA im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform vergeblich um eine Sichtbarkeit seines Fachgebietes gekämpft. Er musste sich in Gremien der Selbstverwaltung erfolglosen endlosen Diskussionen stellen, warum u.a. Zuschlagsziffern zur Förderung des ambulanten Operierens oder eine Instrumentenaufbereitung auch für die Anästhesiologie berechenbar sein müssen. Die adäquate Berücksichtigung der Anästhesie und damit die Sicherstellung der Finanzierung im Zuge der Krankenhausreform scheint trotz dezidierter Vorschläge und Stellungnahmen des BDA in weiter Ferne.
Die Einführung der Hybrid-DRGs führt nunmehr zu einem neuen innerärztlichen Verteilungskampf. Der Gesetzgeber habe es versäumt, den Rahmen für eine sachgerechte Aufteilung der Pauschale zu setzen, betont der BDA. „Auch übergeordnete Verbände wie der SpiFa haben die Zeit nicht genutzt, um eine erfolgte Einigung zur Aufteilung der Pauschalabrechnung zwischen dem BDA und dem Berufsverband Deutscher Chirurgie zu übernehmen, bzw. zu unterstützen“, erklärt BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia.
„Wir sind der festen Überzeugung, dass die Anästhesiologie als zentrales Fachgebiet in der Medizin eine angemessene und entschlossene politische Vertretung benötigt, um die speziellen Herausforderungen und Interessen der Anästhesistinnen und Anästhesisten wirksam zu adressieren“, so BDA-Präsidentin Beck. Aus diesem Grund habe der Berufsverband beschlossen, seine politische Vertretung in die eigenen Hände zu nehmen, in den verbandseigenen Referaten für Gesundheitspolitik sowie für Ambulante und vertragsärztliche Anästhesie zu bündeln, auszubauen und somit ganz intensiv die Sichtbarkeit eines der größten Fachgebiete der Medizin zu verbessern.
Somit beendet der BDA nach sorgfältiger Abwägung zum 31. 12. 2024 seine Mitgliedschaft im Spitzenverband der Fachärzte Deutschland (SpiFa). Der BDA möchte ausdrücklich betonen, dass der Austritt nicht als Bruch, sondern vielmehr als Schritt zur Stärkung der eigenen Position und der Interessenvertretung der Anästhesistinnen und Anästhesisten in Deutschland zu verstehen ist.
„Es ist uns wichtig zu betonen, dass wir auch weiterhin für gemeinsame Anliegen und Interessen der Fachärzteschaft eintreten und hier allen Beteiligten eine inhaltliche Kooperation anbieten“, erklärt Prof. Grietje Beck. „Insbesondere unterstützt der BDA auch weiterhin die fachärztlichen Entwicklungen auf europäischer Ebene durch seine Arbeit im Europaausschuss des SpiFa. Wir danken dem SpiFa für die bisherige Zusammenarbeit und hoffen auf eine weiterhin konstruktive und kooperative Beziehung im Sinne der gemeinsamen Ziele und Werte der Fachärzteschaft.“
Mit dem kommenden Update auf iOS Version 17.4, spätestens am 7. März 2024, wird Apple seinem iPhone die Fähigkeit nehmen, PWAs (Progressive Web Applications) wie z.B. eGENA zu installieren und auszuführen. Apple begründet dieses Vorgehen mit EU-Vorgaben zur Öffnung seines iPhone-Betriebssystems für alternative Browser und App-Stores und rechtfertigt diesen Schritt mit Sicherheitsbedenken.
Diese Änderung lässt sich nicht durch softwareseitige Anpassungen von PWAs kompensieren, Apple unterbindet diese Möglichkeit bewusst komplett.
Betroffen von dieser Einschränkung sind zunächst nur Apple-Geräte der iPhone-Baureihe und das auch nur innerhalb der EU. iPADs sind vorerst nicht betroffen.
Apple hat diese Änderung erst sehr kurzfristig bestätigt, so dass bis zum Erscheinen von iOS 17 keine technischen Möglichkeiten zur Kompensation geprüft oder gar umgesetzt werden können.
Falls Sie Ihr iPhone im offline-Modus nutzen (also Flugmodus oder ohne Mobilfunk- bzw. WLAN-Empfang) empfehlen wir Ihnen bis zur Klärung der technischen Möglichkeiten unsererseits das Update auf iOS-Version 17 vorerst nicht zu installieren solange iOS16 noch mit Sicherheitsupdates versorgt wird. Beim Kauf neuer iPhones wird das allerdings nicht möglich sein, weil diese in aller Regel schon mit dem jeweils neuesten iOS ausgeliefert werden.
Ein paar Hintergründe dazu: https://www.heise.de/news/Apple-bestaetigt-Keine-Progressive-Web-Apps-mehr-fuer-iOS-in-der-EU-9630089.html