Aufgrund der Neuregelung des § 23 c SGB IV sind nebenberuflich tätige Notärzte unter bestimmten Voraussetzungen von den Sozialversicherungspflichten befreit.
Die Gesetzesänderung wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem 11.04.2017 in Kraft (www.bgbl.de => bgbl.online => kostenloser Bürgerzugang => BGBl Jahrgang 2017 Teil I, Nr. 19 vom 10.04.2017)
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GESETZESÄNDERUNG Nebenberuflich tätige Notärzte von Sozialversicherungsbeiträgen befreit.pdf
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