Sollte Ihre Versicherung die Prämie zum 01.07.2018 erhöhen (gemäß Ziff. 15 AHB), ohne dass sich das Risiko verändert hat, so besteht für Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Kenntnis. Nutzen Sie die Chance, sich über den BDA-Rahmenvertrag zu versichern, dessen Prämien zu Berufshaftpflichtversicherung auch dieses Jahr konstant bleiben! Prüfen Sie in jedem Fall Ihren Versicherungsschutz, denn ein unzureichender Versicherungsschutz kann zum Ruhen der Approbation führen! Unser Versicherungsmakler Funk berät Sie gerne:

Frau Stock (A-K)                                                         Frau Schweitzer (L-Z)
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Nähere Informationen:

Konditionen des Rahmenvertrages Berufshaftpflichtversicherung.pdf (inklusive Angebotscoupon)