Für alle berufstätigen Mitglieder des BDA besteht automatisch eine Gruppenrechtsschutzversicherung, die eine Grundabsicherung für die berufliche Tätigkeit bietet. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt der Rechtsschutz auch für eine Tätigkeit im Ausland.

November 2018 Berufsrechtsschutzversicherung BDA Mitglieder.pdf