Am 26.09.2019 veröffentlichte der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) eine Stellungnahme zur „Ausrichtung der Telemedizin im Rahmen notärztlicher Konsultation“ (Im Internet unter https://www.dbrd.de/images/stellungnahmen/2019/DBRD_Stellungnahme_Telemedizin.pdf). In dieser drückt der DBRD die Befürchtung aus, dass durch die Ausweitung des Telenotarztsystems "die Ausstattung … der Notfallsanitäter mit Kompetenzen zu invasiven Maßnahmen und Medikamenten“ unterbunden werden soll. Insbesondere die "eigenverantwortlichen Kompetenzen" der Notfallsanitäter, die im § 4 Notfallsanitätergesetz (NotSanG) als Ausbildungsziel klar benannt seien, würden "de facto durch telemedizinische Systeme konter-kariert". Als angeblicher Grund wird genannt, dass sich "die Notärzteschaft und Ärzteverbände mit der Umsetzung“ des Notfallsanitätergesetzes „schwer" täten und daher "offensichtlich den Ausweg in der Einführung von Telemedizin" sehen würden.

Das „Netzwerk Universitäre Telenotfallmedizin“, ein Zusammenschluss von vier auf dem Gebiet der Telemedizin forschenden Universitäten, hat auf die Stellungnahme des DBRD am 02.10.21019 ausführlich und evidenzbasiert geantwortet und die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Telenotfallmedizin beschrieben und abschließend zu einem runden Tisch zu diesem Thema eingeladen, an dem neben den Anwendern aus den beteiligten Kommunen auch Vertreter des DBRD teilnehmen sollten.

DGAI und BDA schließen sich den Ausführungen des "Netzwerkes Universitäre Telemedizin" voll inhaltlich an und rufen den DBRD auf, auf den Weg des sachbezogenen Dialoges zurückzukehren und die Einladung des "Netzwerkes" anzunehmen.

Nachfolgend finden Sie den Kommentar der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie (DGAI) und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA) zur Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) zur Ausrichtung der Telemedizin im Rahmen notärztlicher Konsultationen vom 26.09.2019.

pdf Kommentar DGAI BDA zur Stellungnahme DBRD.pdf (117 KB)