Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) arbeitet zu langsam. Ein Vorwurf, den sich der unparteiische Vorsitzende Prof. Josef Hecken nicht gefallen lassen will, wie er im Geschäftsbericht 2018 des G-BA zum Ausdruck bringt.

Der im März 2018 vorgelegte Bericht an den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags zeigte, dass lediglich bei ein Prozent der Verfahren die gesetzliche Frist nicht eingehalten wurde“, schreibt Hecken, „vor dem Hintergrund der Dauerdiskussion um angeblich zu langwierige Beratungszeiten im G-BA ein bemerkenswertes Ergebnis.“ Er wehrt sich gegen politische Einflussnahme: „Die unterschiedlichen oder sogar gegensätzlichen Interessen […]  lassen sich nicht politisch auflösen, sondern nur durch strikte, gegen Einflussnahme von außen weitestgehend immune, sachbezogene Fokussierung und Entscheidungsfindung.“

Vom Arztinformationssystem (AIS), manifestiert in der Elektronischen Arzneimittelinformationsverordnung, verspricht er sich auch vor dem Hintergrund der Frühen Nutzenbewertung viel. Es werde „eine sehr wertvolle Quelle für qualitätsgesicherte Informationen, ohne steuernd in das Verordnungsgeschehen einzugreifen“. Der Innovationsfonds sollte fortgeführt werden– wie im geplanten Digitale Versorgung-Gesetz vorgesehen –, um „weitere wertvolle innovative Versorgungsansätze, wichtige Projekte der Versorgungsforschung und auch die Entwicklung hochwertiger Behandlungsleitlinien“ zu fördern. Die Änderungen, die das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung für den G-BA mit sich bringen, begrüßt Hecken. Als Beispiel nennt er die anwendungsbegleitende Datenerhebung und Auswertungen zum Zweck der Nutzenbewertung für Orphan Drugs und Arzneimittel mit begrenzter Zulassung, die der G-BA einfordern kann.


Den Geschäftsbericht 2018 des G-BA finden Sie hier:

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4836/2018-08-15_G-BA_Geschaeftsbericht_2018_bf.pdf

 

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