Berlin (pag) – Der Bund greift den Ländern bei Qualitätsmängeln in Krankenhäusern finanziell nicht unter die Arme. Fehlendes Geld sei dafür nicht die Ursache, begründet die Bundesregierung in der Antwort (Drucksache 19/12193) auf eine Kleine Anfrage (DS 19/11761) der Linksfraktion. Anlass ist der erste Qualitätsbericht des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) über die stationäre Patientenversorgung in Krankenhäusern.

Die Abgeordneten fragen nach den Auswirkungen der Berichtergebnisse, ob die Regierung gedenke, „die Bundesländer aus dem Bundeshaushalt dabei zu unterstützen oder Anreize für diese zu schaffen, die Qualitätsmängel in Kooperation mit den betroffenen Krankenhäusern zu beseitigen?“. Die Linke will wissen, ob der Bund dafür zusätzliches Geld bereitstellt, das nicht aus Krankenhausstrukturfonds oder über die Krankenkassen kommt.

Die Regierung „ist nicht der Auffassung, dass ein Mangel an Finanzmitteln ursächlich für das Auftreten von Qualitätsmängeln in Krankenhäusern ist“. Deshalb komme eine Unterstützung der Länder aus dem Bundeshaushalt oder über einen Zuschuss des Bundes nicht in Betracht. Die Regierung verweist darauf, dass die Länder für fehlende Investitionsmittel verantwortlich seien. Um Strukturverbesserungen in den Krankenhäusern durchzuführen und so die Qualität der Leistungserbringung zu verbessern, könnten die Länder Mittel des Krankenhaus-Strukturfonds beantragen.

Die Anfrage der Linken bezieht sich auf den ersten IQTIG-Bericht zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in den Leistungsbereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie, den das Institut  am 31. Oktober 2018 veröffentlicht hat. Das Ergebnis: Im Erfassungsjahr 2017 ist bei 73 Häusern bei mindestens einem der elf Indikatoren die Qualität unzureichend.

Die Antwort inklusive Kleiner Anfrage finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/121/1912193.pdf

 

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