Berlin (pag) – Die Impfpflicht ist da. Ab dem 1. März müssen alle Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen geimpft sein. Für Ärzte gelten zudem noch weitere Neuerungen.

© AOK-Mediendienst

Wer ab dem 1. März in einer Klinik, einer Praxis oder einer anderen Gesundheitseinrichtung eingestellt wird, muss im Vorfeld nachweisen, dass er gegen Masern geimpft ist. So sieht es das im November vom Bundestag verabschiedete Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention vor. Die neue Regelung gilt für alle nach dem 31. Dezember 1970 Geborenen und betrifft nicht nur das medizinische Personal. Anders als ursprünglich im Referentenentwurf angedacht, ist für die Impfpflicht auch nicht entscheidend, ob die Beschäftigten bei ihrer Arbeit direkten Kontakt mit Patienten haben. Von der Impfpflicht erfasst sind somit auch Küchen- und Reinigungspersonal sowie ehrenamtlich Tätige und Praktikanten.

Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits in einem entsprechenden Beruf arbeitet, dem gewährt der Gesetzgeber eine Übergangszeit, um den Impfschutz beziehungsweise die Immunität gegen Masern nachzuweisen. Diese Übergangszeit endet am 31. Juli 2021. Ausgenommen von der Impflicht sind nur solche Personen, bei denen eine medizinische Kontraindikation vorliegt. Diese muss mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.
Kommt ein Mitarbeiter seiner Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber nicht nach, ist dieser verpflichtet, den Verstoß nach Ablauf der Frist beim Gesundheitsamt zu melden. In letzter Konsequenz kann eine Weigerung dann ein Tätigkeitsverbot nach sich ziehen.

Neben der Impfpflicht enthält das Gesetz noch weitere Neuerungen: Zur Durchführung einer Schutzimpfung ist laut Gesetzestext von nun an jeder Arzt berechtigt, die Grenzen der fachärztlichen Tätigkeit sind in diesem Bereich also aufgehoben. Zudem ist es jedem Arzt erlaubt, eine Impfung im Impfpass nachzutragen, sofern der Patient ihm die entsprechende Impfbescheinigung vorlegt.

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit Lisa Braun und Michael Pross GbR