Berlin (pag) –Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) soll die Auswirkungen von Mindestmengenregelungen analysieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt die Beauftragung erteilt.

„Das IQTIG soll mittels Datenanalysen grundsätzlich die Auswirkungen bzw. die Abschätzung der Folgen verschiedener Mindestmengenhöhen darstellen“, heißt es im Beschluss. „Die Darstellung soll zeigen, wie viele Krankenhausstandorte bei verschiedenen Mindestmengenhöhen von der Versorgung ausgeschlossen werden.“ Dabei solle die Umverteilung der betreffenden Patienten auf die restlichen Kliniken und die sich verändernden Entfernungen und Fahrtzeiten dargestellt werden. Auch Auswirkungen auf die regionale Versorgung könnten untersucht werden mit möglichen Transport- und Verlegungsrisiken. Die Darstellung der regionalen Auswirkungen könnte das IQTiG zwar realisieren, sagt dessen Leiter Dr. Christof Veit in der Sitzung, weitergehende Analysen zu Transport- und Verlegerisiken wiederum nicht. Allerdings sei im G-BA-Unterausschuss Qualitätssicherung die Möglichkeit in Erwägung gezogen worden, diese Aufgabe anderweitig zu beauftragen.

Der unparteiische G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken fragt, ob die Datenanalysen Auswirkungen auf das Ziel haben, in diesem Jahr drei bis vier Mindestmengenverfahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen, wie Ende 2019 vereinbart. „Mir geht es darum, dass der Beschluss des Plenums nicht aus dem Auge verloren wird.“ Das will auch Gernot Kiefer, Vertreter des GKV-Spitzenverbands, wissen – mit dem Hinweis: „Wir sind jetzt im Mai.“ „Ich gehe davon aus, dass wir die vereinbarten drei, hoffentlich auch vier, Mindestmengenentscheidungen schaffen können“, antwortet Prof. Elisabeth Pott, Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. Veit kündigt bis Ende Juni ein Gutachten und Vorschlag zu Mindestmengen bei sehr kleinen Frühgeborenen an.

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