Berlin (pag) – In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen beschlossen. Im Vorfeld hatten die Koalitionsfraktionen im Gesundheitsausschuss bereits an zahlreichen Stellen nachgebessert.

 

Damit wird der Bundestag wie im Entwurf vorgesehen künftig mindestens alle drei Monate über das Fortbestehen der epidemischen Lage entscheiden. Gleichzeitig koppelt das Parlament die Geltung der aus den weitreichenden Ermächtigungen für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes hervorgegangenen Pandemie-Verordnungen unmittelbar an das Fortbestehen der epidemischen Lage. Die bisherige Befristung bis zum 31. März entfällt.

Vor der zweiten Lesung hat der Gesundheitsausschuss jedoch noch einige Regelungen nachgesteuert: So sollen etwa die regional geltenden Corona-Einschränkungen künftig auf eine breitere Datenbasis gestellt werden. „Es genügt nicht, sich nur an den Inzidenzwerten zu orientieren“, erläutert SPD-Rednerin Sabine Dittmar. Konkret sollen laut dem Gesetz nun auch die Reproduktionszahl sowie die Anzahl der geimpften Personen in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden. Darüber hinaus sollen Änderungen des Infektionsgeschehens durch neue Virusvarianten berücksichtigt werden. Dass entgegen der Empfehlung einiger Experten in der Anhörung weiterhin kein bindender Stufenplan für Einschränkungen im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben wird, kritisiert die Opposition einhellig. Aus Sicht von Grünen-Politikerin Manuela Rottmann ist das neue Gesetz lediglich die „Verstetigung des Weiterwurstelns“.

Wohlwollend wird derweil die im Gesetz vorgesehene Fortführung der Ausgleichszahlungen für niedergelassene Ärzte aufgenommen. Anders als im Entwurf geplant, sieht das Gesetz nun vor, „dass auch Kompensationszahlungen für Fallzahlrückgänge im Bereich der extrabudgetären Leistungen möglich sind“. Auch Pflegeeinrichtungen sollen weiter coronabedingte Mindereinnahmen ersetzt bekommen. Eine geplante Eingrenzung der Hilfen hat der Ausschuss wieder gestrichen. Die Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro wird zudem bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert.

Am gleichen Tag soll auch die mit dem Gesetz eingeführte externe Evaluation der Corona-Maßnahmen abgeschlossen sein. Sie soll interdisziplinär und durch unabhängige Sachverständige erfolgen, die jeweils hälftig von der Bundesregierung und dem Bundestag benannt werden.

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