Berlin (pag) – Die Bundesärztekammer (BÄK) und mehrere mit der Hämotherapie befasste medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften wehren sich gegen Diskriminierungsvorwürfe hinsichtlich der Zulassungskriterien für die Blutspende. Sie fürchten zudem eine „zunehmende Politisierung“ der derzeit stattfindenden turnusgemäßen Beratungen um eine Aktualisierung der zugrunde liegenden Richtlinie.

In einer gemeinsamen Stellungnahme verweisen BÄK und Fachgesellschaften auf „die im Transfusionsgesetz angelegte differenzierte Verantwortungs- und Aufgabenzuweisung bei der Richtlinienerstellung“ zwischen Vertretern des Arbeitskreises Blut, BÄK und Behörden. Demnach sei der gesetzliche Auftrag zur Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft durch die BÄK in dem Gesetz „eindeutig formuliert“. Eine Übertragung dieser Richtlinienkompetenz an die an den Beratungen beteiligten Bundesoberbehörden lehnen die Autoren der Stellungnahme ab. Sie befürchten, dass im Zuge dessen politische Erwägungen in die Bewertung der Datenlage einfließen könnten. In der Stellungnahme heißt es hierzu: Wollten die politischen Entscheidungsträger bei den Spenderauswahlkriterien vom wissenschaftlichen Stand abweichen, „dann stehen sie auch in der unmittelbaren Verantwortung gegenüber den Menschen, wenn diese zu Schaden kommen“.

Dass der in der Richtlinie formulierte Ausschluss von Personen mit „sexuellem Risikoverhalten“ von der Blutspende öffentlich als diskriminierend empfunden werde, sei ein „unglückliches Missverständnis“, heißt es in der Stellungnahme. Bei den Gründen für die Rückstellung handle es sich demnach um „verhaltensassoziierte, epidemiologisch begründete Infektionsrisiken, die ab der Beendigung des Risikoverhaltens zu einer zeitlich begrenzten Rückstellung von der Blutspende führen“. Die Kriterien dürften jedoch nicht aus dem Regelungskontext gerissen und als Gradmesser für gesellschaftliche Akzeptanz herangezogen werden, betonen die Autoren des Schreibens. Sie verweisen stattdessen auf die Deklaration von Genf, wonach das Engagement gegen Diskriminierung zum grundlegenden ärztlichen Selbstverständnis gehöre.

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