Berlin (pag) – Der Rettungsschirm für Krankenhäuser wird bis Mitte Juni verlängert. Danach sollen die Zahlungen beendet werden.

© stock.adobe.com, xy
© stock.adobe.com, xy

Die Infektionszahlen sinken zwar, doch mit Stand 1. Juni liegt die Anzahl gemeldeter intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Fälle bei 2.289 und damit nicht allzu weit entfernt vom Höchststand der ersten Welle vom 18. April 2020 mit damals 2.928 Fällen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erwartet, dass die zurückgehenden Infektionszahlen sich erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung auf die Zahl intensivpflichtiger COVID-19-Fälle auswirken. Darum soll der Rettungsschirm jetzt nochmals verlängert werden, allerdings nur bis zum 15. Juni. „Eine darüber hinausgehende weitere Verlängerung wird aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens nach derzeitigem Stand nicht erforderlich werden“, heißt es im Referentenentwurf zu der Verordnung. Für die zweiwöchige Verlängerung wird mit Mehrausgaben von 550 Millionen Euro gerechnet.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist mit dieser Lösung nicht zufrieden. Sie fordert stattdessen eine langfristigere Fortführung des Rettungsschirms mit Anpassungen an die aktuelle Lage. „Es steht außer Frage, dass die Kliniken bis Ende des Jahres eine Absicherung ihrer Budgets in Form von Ausgleichszahlungen oder Liquiditätshilfen erhalten müssen“, sagt ihr Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß. Durch den bereits festgelegten Ganzjahresausgleich werde es nicht zu Überzahlungen kommen. Er mahnt: „Auch wenn sich die derzeitige Entwicklung schnell sinkender Infektionszahlen auf die Belastung der Krankenhäuser auswirkt, ist die Pandemie weiterhin nicht vorbei.“

Der Rettungsschirm wurde ursprünglich Ende März 2020 aufgespannt. Im Angesicht der ersten Corona-Welle sollten die Krankenhäuser Ausgleiche für frei gehaltene Intensivbetten und verschobene planbare Eingriffe erhalten. Die Zahlungen wurden anschließend mehrmals verlängert. Die aktuelle Verordnung ist am 31. Mai ausgelaufen, die Neuregelung will das BMG noch in dieser Woche verkünden.

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit Lisa Braun und Michael Pross GmbH