Berlin (pag) – In der vorletzten Sitzung der Legislaturperiode stehen vier Anträge zur Krankenhausfinanzierung auf der prall gefüllten Tagesordnung des Bundestags – alle werden abgelehnt.

A. Ullmann (FDP) und M. Klein-Schmeink (Grüne) © pag
A. Ullmann, M. Klein-Schmeink © pag

„Der Investitionsstau ist gewaltig“, kritisiert Dr. Andrew Ullmann (FDP). „Doch leider (...) ist die Chance einer Krankenhausstrukturreform vertan worden.“ In ihrem Antrag fordern die Liberalen von den Ländern, ihren Verpflichtungen in der dualen Krankenhausfinanzierung nachzukommen sowie eine Entbürokratisierung des DRG-Abrechnungssystems. „Die Pflegekräfte, die Ärzteschaft finden keine Zeit für die wichtige zeitliche Zuwendung zu den Patienten, weil sie erst einmal die überbordende Bürokratie bewältigen müssen.“

Auch die Grünen stören sich am DRG-System. In ihrem Antrag schlagen sie vor, die Fallpauschalen durch eine am Versorgungsbedarf und an der Behandlungsqualität orientierte Vergütung zu ersetzen. Der Bund soll sich dauerhaft hälftig an der Investitionsfinanzierung für Kliniken beteiligen. Außerdem soll ein wissenschaftliches Personalbemessungsinstrument eingeführt werden. „Dass das so lange verschleppt worden ist, war sträflich und zwingt uns in der nächsten Wahlperiode dazu, sehr schnell und massiv zu handeln“, sagt Maria Klein-Schmeink.

Zwei Anträge hatte die Fraktion Die Linke eingereicht. Zum einen fordert sie, die DRGs abzuschaffen und durch ein System der Selbstkostendeckung zu ersetzen. Zum anderen setzt sie sich für eine veränderte Personalplanung ein, konkret soll ein neues Instrument zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern (PPR 2.0) eingeführt werden. Harald Weinberg kritisiert, dass die Bundesregierung sich für die Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsinstruments bis Ende 2024 Zeit lässt. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Pflegekräfte.“ Er rechne dann erst 2026 mit einer Einführung.

Aus Sicht der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Prof. Claudia Schmidtke (CDU), können die Anträge der Opposition drei grundlegende Ziele bei der Krankenhausfinanzierung nicht sicherstellen: die Verlässlichkeit der Länder bei den Investitionen, eine Finanzierung der laufenden Krankenhauskosten und die Weiterentwicklung des DRG-Systems.

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