Berlin (pag) - Bürgerversicherung, Gesundheitsregionen und Krankenhausreform – auf einer Online-Diskussion des Vereins Betriebliche Krankenversicherung (BKV) erläutert Maria Klein-Schmeink die gesundheitspolitischen Ziele der Grünen ab 2022.

„Wir wissen, dass die Bürgerversicherung nicht von jetzt auf gleich zu haben ist“, sagt Klein-Schmeink. Man könne beispielsweise nicht rückwirkend in bestehende Vertragsverhältnisse der PKV oder das Beamtenrecht der Länder eingreifen. Drei Schritte sollen den Weg zur Bürgerversicherung ebnen. Zunächst soll die Portabilität der Altersrückstellungen in der PKV ermöglicht werden. Sozialtarife sollen sicherstellen, dass jeder PKV-Versicherte das Absicherungsniveau der GKV hat. Letztlich sollen alle Bürger in den Sozialausgleich einbezogen werden. Das würde in etwa einem Finanzvolumen von 10 Milliarden Euro entsprechen.

Städte oder Kreise können entscheiden, dass sie eine Gesundheitsregion sein wollen und wie diese ausgestaltet werden soll. „Die genaue Ausgestaltung legen wir eben nicht fest“, betont Klein-Schmeink. Vielmehr solle man sich am regionalen Handlungsbedarf orientieren. Alle Kassen sollen dann verpflichtet werden, an diesen Vertragsformen teilzunehmen. „Jeder Versicherte hat Zugang zu dieser Verbundversorgung.“ Alle könnten aber wählen, ob sie sich einschreiben wollen oder nicht. Neben den Krankenkassen sollen auch die regionalen Leistungserbringer miteinbezogen werden. Klein-Schmeink prognostiziert: „In diesen Verbünden wird Digitalisierung eine große Rolle spielen“, denn sie mache Vernetzung und Plattformen erst möglich.

Für ein zentrales Element der Krankenhausreform, die Krankenhausplanung, braucht es nach Ansicht der Grünen eine Verfassungsreform. Sie wollen Standards, Grundvoraussetzungen und Herangehensweisen bei der Krankenhausplanung bundesweit festlegen. Klein-Schmeink betont jedoch: „Das heißt nicht, dass die direkte Ausgestaltung damit vorgegeben würde, das muss auf Landesebene bleiben.“ Dazu soll es mehr Regelungskompetenz für die Gremien nach § 90 SGB V geben, die über die intersektorale Versorgung beraten. An den Investitionen soll sich der Bund hälftig beteiligen.

 

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