Berlin (pag) – Durch die Budgetierung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) werden vertragsärztliche Leistungen insbesondere bei älteren Patienten nicht vergütet, kritisiert das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Forderungen nach einer Ausweitung seien „rückwärtsgewandt“.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat 2019 vertragsärztliche Versorgungsleistungen im Wert von durchschnittlich 30 Euro pro Versichertem nicht vergütet, wie aus den vertragsärztlichen Abrechnungsdaten hervorgeht. Das Zi kritisiert, durch die budgetierte MGV werde ein Behandlungsbedarf als notwendig festgelegt, der deutlich unter der tatsächlichen Inanspruchnahme der Versicherten liege. Da ältere und kränkere Versicherte mehr ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, wirke sich die Budgetierung in dieser Patientengruppe besonders negativ aus. Bei den 70- bis 79-Jährigen sind nach Berechnungen des Zi im Durchschnitt Leistungen in Höhe von 55,38 Euro nicht von der GKV vergütet worden. Bei den über 80-Jährigen liegt der Wert bei 47,04 Euro und bei der Altersgruppe 60 bis 69 Jahre bei 43,90 Euro.

Angesichts dessen mahnt Zi-Vorstandsvorsitzender Dr. Dominik von Stillfried: „Vorschläge einzelner Krankenkassenverbände, wieder mehr Leistungen zu budgetieren, sind rückwärtsgewandt und nicht geeignet, die zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre zu schultern.“ Nach der Bundestagswahl müsse die neue Bundesregierung stattdessen gezielt Anreize setzen, um die erbrachten ärztlichen Leistungen vollständig zu finanzieren. Der demografische Wandel, Fachkräftemangel sowie das Erschließen des ambulanten Versorgungspotenzials, um unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, sind seiner Ansicht nach die zentralen Herausforderungen in der ambulanten Patientenversorgung in den nächsten Jahren.

 

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