Bonn (pag) – Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die ersten Bewilligungsbescheide des Krankenhauszukunftsfonds erlassen. Die Fördergelder in Höhe von rund 16,5 Millionen Euro wurden Ende Juli ausgezahlt.

© VILevi, stock.adobe.com
© VILevi, stock.adobe.com

BAS-Präsident Frank Plate weist darauf hin, dass mit dem Fonds zukunftsgerichtete Investitionen in Krankenhäusern verfügbar werden – „insbesondere um moderne Notfallkapazitäten und verschiedene Digitalisierungsvorhaben zu realisieren“.

Das BAS hat ein Verwaltungsverfahren entwickelt, das den Erlass einer Förderrichtlinie, die Bereitstellung eines Schulungsprogramms zur Berechtigung von IT-Dienstleistern und ein begleitendes Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau umfasst. Das Verfahren sieht vor, dass Krankenhausträger gegenüber dem Land ihren Bedarf anmelden. Das Land entscheidet dann, welche Vorhaben gefördert werden sollen und stellt beim BAS bis spätestens zum 31. Dezember dieses Jahres Anträge. Das BAS prüft diese und zahlt die Fördermittel an das Land aus. Bislang sind beim BAS 413 Anträge zum Krankenhauszukunftsfonds gestellt worden, mit denen insgesamt erst rund 244 Millionen Euro beantragt werden, teilt das Amt mit. Es erwartet eine „sehr große Anzahl“ weiterer Anträge.

Der mit 3 Milliarden Euro aus Bundesmitteln ausgestattete Krankenhauszukunftsfonds soll notwendige Investitionen für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser unterstützen. Er wurde mit dem Krankenhauszukunftsgesetz als Folge des von der Bundesregierung 2020 beschlossenen Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets im Herbst 2020 beim BAS eingerichtet.

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH