Berlin (pag) – Die zunehmende Wärmebelastung bringt neue Gesundheitsgefahren, dessen ist man sich im Bundesgesundheitsministerium (BMG) bewusst. Entsprechende Maßnahmen kommen jedoch nur langsam in Gang.

Während der extremen Hitzeperiode im vergangenen August sind 4.000 Menschen hitzeassoziiert verstorben. Die Bundesregierung erwartet, dass die Zahl der Hitzetoten am Ende des Jahrhunderts in der Größenordnung von 10.000 bis 20.000 Menschen pro Jahr liegen könnte. Das geht aus den Antworten des BMG auf Anfragen des Grünen-Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter hervor.

Eine genaue Ermittlung der Hitzetoten der vergangenen Jahre sei bisher noch nicht möglich gewesen, da die entsprechenden Daten auf Bundesebene erst mit einer Verzögerung von zwei Jahren zur Verfügung stünden. Pandemiebedingt werden mittlerweile aber vorläufige Sterbezahlen durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Auf deren Basis erstellt das Robert Koch-Institut (RKI) derzeit eine Schätzung der hitzebedingten Mortalität, die „in Kürze“ veröffentlicht werden soll. Außerdem soll ab November eine Mortalitätssurveillance beim RKI starten. „Dadurch wird es zukünftig möglich sein, die Auswirkungen von Hitzewellen auf die Mortalität zeitnah zu ermitteln und eine regelmäßige Berichterstattung durchzuführen.“

Im BMG weiß man: „Die durch den Klimawandel steigende Wärmebelastung für den Menschen und die in Dauer und Häufigkeit zunehmenden Hitzewellen können unterschiedliche Gesundheitsbelastungen hervorrufen.“ Insbesondere das Atemwegs- und Herzkreislaufsystem würden in Mitleidenschaft gezogen und könnten zu hitzebedingten Erkrankungen wie Hitzschlag führen. „Vulnerable Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen über 65 Jahre, pflegebedürftige Personen, Menschen mit Vorerkrankungen oder Babys und Kleinkinder sind durch eine steigende Hitzebelastung besonders gefährdet.“

Die Zahl der Hitzetoten kann laut BMG durch Anpassungsmaßnahmen reduziert werden, zum Beispiel im Rahmen von Hitzeaktionsplänen. Diese sollen die Bundesländer innerhalb von fünf Jahren erstellen, das hat die Gesundheitsministerkonferenz im vergangenen September beschlossen. Als Grundlage sollen die Bund-Länder-Handlungsempfehlungen aus dem Jahr 2017 dienen.

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