Berlin (pag) – Die Fachärzte ärgern sich über die „mangelnde Bereitschaft der Krankenkassen, Hygienekosten zu finanzieren“. Darum wollen sie ihre Leistungen einschränken und Versicherte auffordern, bei den Kassen ein gutes Wort für sie einzulegen.

Die Kosten für die Reinigung von medizinischen Geräten sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen und können aus den von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereitgestellten Mitteln nicht mehr gedeckt werden, kritisiert der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Zuletzt hatte die GKV für alle Praxen rund 98 Millionen Euro mehr an Vergütung zur Verfügung gestellt. Bei rund 102.000 Praxen ergebe dies eine zusätzliche Vergütung in Höhe von rund 960 Euro pro Jahr. „Wir können dies so nicht mehr hinnehmen und leisten; daher fordern wir die gesetzlichen Krankenkassen auf, mit sachlich fundierten Vorschlägen an den Verhandlungstisch zurückzukehren“, sagt Dr. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied im SpiFa.

Der Spitzenverband und seine 34 Mitgliedsverbände wollen in den kommenden acht Wochen die Problematik mit den GKV-Versicherten thematisieren und sie zur „Unterstützung gegenüber ihrer Krankenkasse“ auffordern. Außerdem teilen die Mediziner mit, sie würden „bestimmte Leistungen nicht mehr im gewohnten Ausmaß anbieten oder nicht durchführen“.

„Wenn der Kostenaufwand für eine medizinische Untersuchung nicht gedeckt wird, kann niemand von einem Arzt erwarten, dass er dauerhaft aus eigener Tasche drauflegt, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen“, moniert der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands. Besonders krass sei die Finanzierungslücke bei Magenspiegelungen. Für die Reinigung der Geräte würden spezielle Waschmaschinen und extra ausgebildetes Praxispersonal benötigt. In Zukunft würden sich die Magen-Darm-Ärzte „sehr genau überlegen, welche Untersuchungen aus medizinischen Gründen zwingend zeitnah erforderlich sind“. Unwirtschaftliche Untersuchungen, die keine Dringlichkeit haben, könnten unter den derzeitigen Bedingungen nur noch eingeschränkt erbracht werden.

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