Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die letzte Hürde für die Übernahme der nicht-invasiven Trisomie-Pränataldiagnostik (NIPT-Trisomie) in den GKV-Leistungskatalog aus dem Weg geräumt. Über den fehlenden Mut des Bundestags, grundsätzlich über die Zulässigkeit von pränatalen Bluttests zu entscheiden, ärgert sich der Ausschuss immer noch.

In einer Grundsatzdebatte im April 2019 diskutierten die Bundestagsabgeordneten zwar über die ethisch höchst umstrittenen Diagnostikmöglichkeiten. Eine Abstimmung habe es damals aber nicht gegeben, bedauert der unparteiische Vorsitzende Prof. Josef Hecken auf der G-BA-Sitzung. Eine eindeutige Positionierung des Bundestages fehle leider bis heute. Aber, so Hecken: „Irgendwann wird das Parlament Farbe bekennen müssen.“

Auf der Sitzung segnet der G-BA eine Versicherteninformation ab, die Ärzte bei der Aufklärung und Beratung über die NIPT-Trisomie den Schwangeren aushändigen sollen. Neben diesem Faltblatt auch noch Informationen über weitere Möglichkeiten genetischer Pränataltests zu verteilen, wie dies die Patientenvertreter im G-BA beantragt hatten, lehnen die anderen stimmberechtigten Ausschussmitglieder aber ab. Wird der Beschluss zur Versicherteninformation nicht innerhalb von zwei Monaten beanstandet, tritt das Gesamtregelwerk zur NIPT-Trisomie in Kraft, wird also Kassenleistung. Der Bewertungsausschuss hat dann noch einmal sechs Monate Zeit, spezielle EBM-Ziffern festzulegen.

Hecken legt noch einmal die Beweggründe dar, die den G-BA im September 2019 dazu bewogen haben, für eine Aufnahme der NIPT-Trisomie in den GKV-Leistungskatalog zu stimmen. Bereits seit 1975 seien die invasiven, mit Fehlgeburtsrisiko behafteten Verfahren wie Fruchtwasseruntersuchung und Plazenta-Biopsie Kassenleistung. Zur Realität gehöre auch, dass der Bluttest, der keine Fehlgeburten auslöse, seit 2012 zugelassen ist „und in der Versorgung zur Verfügung steht auf eigene Kosten“, so Hecken. „Frauen, die es sich leisten können, zahlen den Test selbst, während die, die nicht die finanziellen Mittel haben, sich und das Kind den Risiken aussetzen müssen bei den invasiven Methoden.“

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