Berlin (pag) – Die Privatisierung der Krankenhäuser ist in den vergangenen 30 Jahren stetig vorangeschritten. Mittlerweile gibt es mehr Einrichtungen in privater als in öffentlicher Trägerschaft. Allerdings stellen diese weniger Betten.

Insgesamt gibt es im Jahr 2019 laut Statistischem Bundesamt 1.914 Krankenhäuser, davon sind 1.576 allgemeine Krankenhäuser sowie 338 sonstige Krankenhäuser. 545 Einrichtungen haben einen öffentlichen Träger, 724 einen privaten. Obwohl es mehr private Kliniken gibt, stellen die öffentlichen Krankenhäuser mehr Betten zur Verfügung (235.767 vs. 95.601) und haben mehr Personal (655.001 vs. 186.057). Im Jahr 1991 sah die Lage noch anders aus, allerdings erhob das Statistische Bundesamt die Zahlen damals nur für allgemeine Krankenhäuser. Damals gab es 996 öffentliche Einrichtungen mit 367.198 Betten und 614.250 Angestellten. Demgegenüber standen 330 private Kliniken mit 24.002 Betten und 29.172 Mitarbeitern.

Somit waren 1991 noch 14,8 Prozent der Häuser in privater Trägerschaft, 2019 sind es 37,8 Prozent. Der Anteil der öffentlichen Einrichtung ist von 46 Prozent auf 28,5 Prozent gesunken. Auch der Anteil der freigemeinnützigen Häuser ist zurückgegangen, von 39,1 Prozent auf 33,7 Prozent.

Die Bundesregierung sieht in dem Trend kein Problem: „Die privatwirtschaftliche Führung von Krankenhäusern neben öffentlicher und freigemeinnütziger Trägerschaft gehört zu den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten einer pluralistisch orientierten Organisation der Gesundheitswirtschaft“, heißt es in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion. Der „historisch gewachsene Trägerpluralismus“ trage dazu bei, „Anreize zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Krankenhausversorgung zu schaffen“. Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Krankenhausplanung obliege den Ländern.

Zur Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage: dserver.bundestag.de/btd/19/323/1932364.pdf

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