Berlin (pag) – Am 5. Oktober soll Teil eins der Datenerhebung zum Stand der Digitalisierung in den Krankenhäusern beginnen. Auf einer Online-Veranstaltung erläutert das für die Survey-Entwicklung verantwortliche Konsortium die genauen Umstände des sogenannten Digitalradars.

234 Fragen umfasst der digitale Fragebogen, den das Team um Projektleiterin Prof. Sylvia Thun vom Berlin Institute of Health für die Reifegrad-Messung gemäß Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) entwickelt hat. Unterstützung erhielten die Wissenschaftler dabei unter anderem von einem Experten-Beirat, besetzt mit Vertretern von Krankenhäusern, Kassen und Verbänden.

Abgefragt werden laut Jörg Studzinski vom Konsortialpartner HIMSS sieben verschiedene Dimensionen der Digitalisierung. Kliniken, die in der Pilotphase mitgewirkt haben, hätten durchschnittlich acht Personen an der Beantwortung beteiligt, die erfahrungsgemäße Bearbeitungszeit beziffert Studzinski auf rund 12 Stunden plus Vorbereitungszeit.

Das Ergebnis sind schließlich zwei Scores auf einer Skala von 0 bis 100: Der Digital-Radar-Score als Hauptkennziffer für den Vergleich innerhalb Deutschlands und der EMRAM-Indikator-Score, der der internationalen Vergleichbarkeit dienen soll. Befürchtungen, wonach die Ergebnisse später als Grundlage für Sanktionen nach dem KHZG dienen könnten, versucht Thomas Süptitz, Referatsleiter in der Abteilung Digitalisierung und Innovation des Bundesgesundheitsministeriums, zu entkräften: „Es ist nicht unser Ziel, mit dem Digitalradar die Malus-Regelungen vorzubereiten.“ Stattdessen sollten vor allem die Fördereffekte des KHZG gemessen und Digitalstrategien der Krankenhäuser gefördert werden.

Letzteres liegt laut Markus Holzbrecher-Morys, Geschäftsführer IT, Datenaustausch und eHealth der Deutschen Krankenhausgesellschaft, auch im Interesse der Kliniken. Er mahnt an, die Befragung müsse „nicht nur den Gesetzgeber, sondern auch die Krankenhäuser schlauer machen“. Kliniken, die Fördergelder aus dem Krankenhauszukunftsfonds erhalten, sind zur Mitwirkung an der Reifegrad-Messung verpflichtet, für alle anderen ist sie freiwillig.

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