Berlin (pag) – Mindestmengen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für die chirurgische Behandlung von Brust- und Lungenkrebs beschlossen. Ab 2024 wird es für die Krankenhäuser schrittweise ernst.

Für die Brustkrebs-Operationen legt der G-BA die Mindestmengen je Klinikstandort und Jahr auf 100 fest, für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms auf 75. Kompromissvorschlägen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die in der Sitzung Mindestmengen von 50 beziehungsweise 40 in den Ring wirft, folgt das Gremium nicht. Es kommt der DKG aber insoweit entgegen, dass die Mindestmengen nicht sofort im dritten Jahr „scharf“ geschaltet werden, sondern den Krankenhäusern noch ein Jahr Schonfrist eingeräumt wird. So gibt es in den Jahren 2022 und 2023 für die Kliniken noch keine Vorgaben. 2024 müssen sie bei Brustkrebs mindestens 50 und bei Lungenkrebs 40 Eingriffe vorweisen. Ab 2025 gelten dann die Mindestmengen von 100 und 75.

G-BA-Chef Prof. Josef Hecken und Horst Schuster vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) betonen, dass die Versorgungsdichte weiter hoch sein werde. Bei der Brustkrebs-Chirurgie, die derzeit an 732 Krankenhausstandorten durchgeführt wird, blieben nach Einführung der 100er-Mindestmenge noch 355 Häuser übrig. Beim Lungenkarzinom reduziere sich die Zahl der Standorte von derzeit 328 auf 91.
Trotzdem erhöhe sich für Brustkrebs-Patienten die Fahrzeit bis zur nächstgelegenen Klinik nur von 15 auf 18 Minuten, bei Lungenkrebs von 20 auf 31 Minuten. Es gebe weiterhin ein wohnortnahes Versorgungsangebot, so Hecken. Sowohl bei den Mindestmengen für die chirurgische Brustkrebs-, als auch für die chirurgische Lungenkarzinombehandlung weisen deren Befürworter, namentlich der GKV-SV, darauf hin, dass sie sich jeweils im unteren Bereich möglicher Schwellenwerte bewegen, die sich aus der Literatur ableiten lassen.

Befasst hat sich der G-BA auch mit der Mindestmenge für komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse: Sie wird von 10 auf 20 angehoben.

 

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