Berlin (pag) – Bei der „prüfungsfreien“ Anschlussrehabilitation haben die Krankenkassen ihren Wunsch-Indikationskatalog durchgesetzt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert, dass Chancen zum Bürokratieabbau vertan werden.

DKG, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Patientenvertreter wollten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Fallkonstellationen, die für eine direkte Anschlussreha in Frage kommen, an Vorgaben aus der Rentenversicherung anlehnen. Dadurch, so die DKG, könnten erhebliche Vereinfachungen erreicht und Bürokratieabbau im größeren Maße erreicht werden.

Die Vorschläge der Krankenhäuser und Ärzte finden in der Sitzung des G-BA jedoch keine Mehrheit. Der GKV-Spitzenverband kann sich mit seiner Ansicht durchsetzen, dass das Ansinnen von DKG und KBV zu weitgehend wäre und die prüfungsfreie Anschlussreha zur Regel machen würde. Der G-BA habe aber keine gesetzliche Kompetenz, das Verfahren der Anschlussrehabilitation vollständig auf die Krankenhäuser zu übertragen. Durch den Indikationskatalog, den der GKV-SV vorschlägt, würden 70 bis 75 Prozent der Reha-Fälle abgedeckt, die heute von der GKV übernommen werden, so der Kassenverband.

Nach dem Beschluss des G-BA überprüfen Krankenkassen nicht mehr bei Patienten mit erheblichen funktionalen Einschränkungen, „die bereits vor einer stationären Behandlung bestehen und bei denen der Krankenhausaufenthalt oft mit schweren Verläufen und/oder Komplikationen einhergeht“, ob eine Anschlussrehabilitation medizinisch erforderlich ist. Zu den dafür in Frage kommenden Fallkonstellationen gehören zum Beispiel Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems, Krebserkrankungen oder Behandlungen des Bewegungsapparats. Der G-BA kommt mit dem Beschluss, der den Angaben zufolge frühestens am 1. Juli 2022 in Kraft tritt, einem Auftrag aus dem Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation nach. Danach hat der G-BA die Fälle festzulegen, in denen die Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt direkt von der Klinik eingeleitet werden kann.

 

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