Berlin (pag) – Die Einführung des E-Rezeptes wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Mitgesellschaftern der gematik in einem Brief mitgeteilt.

In dem Schreiben äußert Thomas Renner, stellvertretender Leiter der Abteilung 5 Digitalisierung und Innovation, „erhebliche Bedenken“, ob angesichts des noch laufenden Feldtests und „nicht hinreichender Erprobung der gesamten Prozesskette“ eine fehlerfreie Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022 möglich sein wird.

Aus der Testphase in der Region Berlin/Brandenburg könne man aufgrund der geringen Teilnehmerzahl nicht die erforderlichen Rückschlüsse ziehen, die Ergebnisse der derzeit laufenden bundesweiten Testphase stünden noch aus. Dem Vernehmen nach sollen bisher nur 42 Test-Rezepte abgerechnet worden sein. Es werde deutlich, dass „anders als oftmals von den Akteuren kommuniziert, die erforderlichen technischen Systeme noch nicht zur Verfügung stehen“.

Das Startdatum des E-Rezepts ist eigentlich im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) festgeschrieben und eine Änderung darum nicht ohne weiteres möglich. Allerdings sei die flächendeckende technische Verfügbarkeit gemäß § 360 Abs. 1 SGB V Grundvoraussetzung hierfür, teilt das BMG auf Anfrage der Presseagentur Gesundheit mit. Die Testphase soll verlängert werden und die Einführung unter weiterer Begleitung durch die gematik schrittweise ab Jahresbeginn erfolgen.

Von den Mitgesellschaftern fordert das BMG „deutliche Verbesserungen in der Unterstützung und der Verbindlichkeit der Testprozesse mit klaren Verantwortlichkeiten“ sowie eine höhere Transparenz über den Projektfortschritt. Alle Beteiligten seien gefordert, den Prozess der Einführung „zu unterstützen und voranzubringen“. Die Leistungserbringer in der gematik, die seit langem die Verschiebung des E-Rezepts fordern, und der GKV-Spitzenverband begrüßen die Entscheidung des BMG.

 

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