Berlin (pag) – Um die Labore zu entlasten, sollen PCR-Tests künftig nur noch bei bestimmten Gruppen zur Anwendung kommen. Außerdem wird die Isolationsregel für Klinikpersonal angepasst. Das verkünden die Regierungschefs von Bund und Ländern nach ihrer gemeinsamen Konferenz.

In ihrem Beschluss bekräftigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und seine 16 Länderkollegen den am Samstag in der Gesundheitsministerkonferenz gefassten Beschluss, wonach aufgrund der rasant steigenden Zahl der Corona-Neuinfektionen nicht mehr alle per Schnelltest positiv Getesteten einen PCR-Test zur Überprüfung bekommen. Zwar müssten alle Anstrengungen unternommen werden, um die Testkapazitäten zu erhöhen. Fortan sollen die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests jedoch vulnerablen Gruppen und Beschäftigten, die diese betreuen und behandeln, vorbehalten sein. Hierzu zählen laut Beschluss „das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe“ sowie „Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe“. Das Bundesgesundheitsministerium werde hierfür in Abstimmung mit den Landesministerien ein verändertes Testregime ausarbeiten und die Coronavirus-Testverordnung anpassen, kündigen die Regierungschefs an.

Um PCR-Testkapazitäten zu schonen, werden außerdem die Isolationsregeln für erkrankte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe angepasst. Für die vorzeitige Beendigung der Isolation nach sieben Tagen genügt bei 48-stündiger Symptomfreiheit künftig das negative Ergebnis eines zertifizierten Antigen-Schnelltests. Bislang ist dafür im Unterschied zur Regelung in der Allgemeinbevölkerung ein PCR-Test erforderlich.

Das nächste reguläre Treffen der Regierungschefs ist gemäß Beschluss für den 16. Februar anberaumt.

 

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