Essen (pag) – Die neuen OPS-Strukturprüfungen haben ihre Feuertaufe bestanden. Zumindest zeigt sich der Medizinische Dienst Bund (MD-Bund) zufrieden, denn die meisten Krankenhäuser erfüllen seinen Angaben zufolge die Voraussetzungen für die Abrechnung der Leistungen mit den Krankenkassen.

Nach vorläufigen Auswertungen des MD-Bund haben die Krankenhäuser mehr als 15.000 Anträge zur Begutachtung von Strukturmerkmalen bei bestimmten Krankenhausleistungen gestellt. Etwa 14.300 davon haben die Medizinischen Dienste in der Zeit von Ende Mai bis Ende Januar geprüft. In 92 Prozent der Fälle hätten die strukturellen Voraussetzungen vorgelegen, um die beantragte Leistung im Jahr 2022 mit den Krankenkassen abrechnen zu können. „Viele der jetzt geprüften Prozeduren sind medizinisch anspruchsvolle Komplexleistungen zur Versorgung von besonders verletzlichen Personengruppen wie Kindern oder alten Menschen oder intensivmedizinische und palliative Leistungen für Schwer- und Schwerstkranke“, sagt der Vorstandsvorsitzende des MD-Bund Dr. Stefan Gronemeyer.

Dr. Stefan Gronemeyer © pag, Toygar
Dr. Stefan Gronemeyer © pag, Toygar

Bei acht Prozent der Prüfungen konnte das Vorliegen technischer, organisatorischer oder personeller Voraussetzungen nicht bestätigt werden. In solchen Fällen kann das Krankenhaus nachbessern und eine Wiederholungsprüfung beantragen.

Die neuen OPS-Strukturprüfungen haben erstmals für die Abrechnung von Leistungen im Jahr 2022 stattgefunden. Zuvor waren die Medizinischen Dienste einer umfassenden Reform unterzogen worden. Die neuen Prüfungen hätten für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dargestellt, weil alle erst in das neue Antrags- und Prüfverfahren hineinfinden müssten. Umso erfreulicher sei es aus Sicht von Dr. Kerstin Haid, Leitende Ärztin des MD-Bund, „dass das Antragsverfahren transparent und störungsfrei verlaufen ist und die Prüfungen und die Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern nach den Erfahrungen der Medizinischen Dienste ganz überwiegend von Kooperationsbereitschaft und Akzeptanz auf beiden Seiten geprägt waren“.

 

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