Berlin (pag) – In einigen Bundesländern können sich Beschäftigte im Gesundheitswesen mittlerweile mit einem Antigen-Test aus der Corona-Quarantäne freitesten, bemängeln die Laborärzte. Sie weißen darauf hin, dass der Bund weiterhin zwei PCR-Tests zum Freitesten zur Verfügung stellt.

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) kritisiert, dass nicht mehr alle Bundesländer das vorzeitige Freitesten aus der Corona-Quarantäne für Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen oder der Altenpflege an negative PCR-Testergebnisse binden. So reiche in Niedersachsen inzwischen ein negativer Antigen-Schnelltest aus, um schon wenige Tage nach einer Coronavirus-Infektion wieder an vulnerablen Patientengruppen arbeiten zu können.

Offenbar gelte eine Absprache der Landesgesundheitsminister vom Januar, vulnerable Gruppen mit PCR-Tests besonders zu schützen, mit der Anpassung der neuen Coronavirus-Testverordnung an Landesrecht nicht mehr. Im Ergebnis gebe es in der Hochinzidenzphase mittlerweile ein innerdeutsches „Corona-Sicherheitsgefälle“ im medizinisch-pflegerischen Bereich, sagt PD Matthias Orth, Sprecher der Klinikärzte im BDL. In Baden-Württemberg setze man nach wie vor auf das PCR-Verfahren, damit Ärzte und Pflegende nicht zu früh an den Arbeitsplatz zurückkehren: „Das ist medizinisch äußerst sinnvoll, da ja die Antigentests regelmäßig trotz einer vorhandenen Ansteckungsfähigkeit ein falsch negatives Ergebnis ergeben und so die Infektion dort weitergetragen werden kann, wo sie besonders gefährlich ist.“

Der Bund gesteht Beschäftigten im Gesundheitswesen weiterhin zwei PCR-Tests zum Freitesten zu. Nach Paragraph 5a der Testverordnung dürfen nach einem positiven Antigen-Schnelltest zwei PCR-Tests durchgeführt werden. „Es ist medizinisch unbedingt zu begrüßen, wenn die Kolleginnen und Kollegen in Medizin und Altenpflege dieses Angebot nutzen“, sagt Orth. „Der Druck auf die Testkapazitäten in den Facharztlaboren ist nicht so groß, dass wir vulnerable Gruppen und Pflegeteams nicht entsprechend schützen könnten.“

 

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