Hamburg (pag) – Die Zahl der Meldungen über Behandlungsfehler, die im vergangenen Jahr bei der Techniker Krankenkasse (TK) eingegangen sind, hat sich im Vergleich zu 2020 kaum verändert. Die meisten Beschwerden gibt es über die Behandlung bei Chirurgen.

Im vergangenen Jahr haben sich 5.981 Versicherte an die Kasse gewendet, weil sie bei sich eine ärztliche Fehlbehandlung vermuteten, teilt die TK mit. Das sind 36 Personen weniger als 2020 mit 6.017 Meldungen. „Verglichen mit dem Vorpandemiejahr 2019 liegt der Rückgang bei knapp fünf Prozent“, sagt Christian Soltau, Medizinrechtsexperte bei der TK. Die meisten Beschwerden, 30 Prozent, gab es über Behandlungen bei Chirurgen. Danach folgten Zahnärzte mit 17 Prozent, Allgemeinmediziner mit zehn Prozent und Geburtshilfe sowie Gynäkologie mit ebenfalls zehn Prozent. Sieben Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle bezogen sich auf Pflegefehler, fünf Prozent auf Behandlungen bei Orthopäden. „In etwa jedem dritten Fall bestätigt sich im Verlauf der Überprüfung der Verdacht“, so Soltau. Er geht zudem von einer hohen Dunkelziffer aus.

Bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen sind im vergangenen Jahr 804 Anträge wegen vermuteter Behandlungsfehler gestellt worden. Ein Rückgang von sechs Prozent gegenüber 2020 mit 858 Anträgen. Aus den im Vergleich zum Vorjahr „fast unveränderten“ und in einigen Fachgebieten sogar „deutlich gesunkenen“ Fallzahlen lässt sich laut Ärztekammerpräsident Dr. Edgar Pinkowski eine „hohe Qualität in Klinik und Praxis ablesen, trotz der Zusatzbelastung durch die Corona-Pandemie“.

Die meisten Vorwürfe betrafen die Fachgebiete Orthopädie/Unfallchirurgie (203), Allgemeinchirurgie (42), Frauenheilkunde (30), Innere Medizin (26), Augenheilkunde (22), Kardiologie (17) und Neurologie (15). Deutliche Rückgänge gab es bei der Handchirurgie mit zwölf Patientenvorwürfen gegenüber 17 im Jahr 2020 und der Neurochirurgie mit acht Vorwürfen gegenüber 16 im Jahr 2020. In 128 der 534 abschließend geprüften Verdachtsfälle sah die Gutachter- und Schlichtungsstelle ärztliche Behandlungsfehler.

 

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