Berlin (pag) – Seit 15 Jahren wird im deutschen Gesundheitswesen eine Qualitätsberichtserstattung betrieben, die ihr Ziel weitgehend verfehlt: Zwei Drittel der Menschen fühlen sich einer aktuellen Umfrage zufolge schlecht über die Leistungen von Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen informiert.

Die Befragung von Kantar Emnid im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hat ergeben, dass sich 64 Prozent der Bürger bei der Suche nach einer Arztpraxis, einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung nicht ausreichend informiert fühlt. Zugleich geben 87 Prozent der Befragten an, dass Einrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, ihre Qualitätsdaten offenzulegen.

Es klaffe eine große Lücke zwischen dem Informationsbedarf der Bevölkerung und dem, was das Gesundheitssystem derzeit aus sich heraus an Transparenz bietet, sagt Stefan Etgeton von der Stiftung. Er stellt klar, dass die Datenbasis in Deutschland an sich viel Potenzial biete. Allerdings müssten vorhandene Datenbestände allgemein zugänglich gemacht werden. „Sie sind nicht das Eigentum der Ärzteschaft, der Krankenkassen oder des Staates, sondern ein öffentliches Gut.“

Bei einer Diskussion des IKK e.V. fordern Experten einen großen Wurf zum Thema Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen. Prof. Claus-Dieter Heidecke, Leiter des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), stellt fest, dass es unendlich viele Informationsquellen gebe. „Diese gehören gebündelt.“ Eine weitere Herausforderung sei, dass die Qualitätssicherung bislang ganz überwiegend den stationären Sektor betreffe. Es müsse nun darum gehen, nicht nur alle stationären Bereiche abzudecken, sondern vor allem den ambulanten Sektor in die Qualitätsbetrachtung mit einzubeziehen.

Für MdB und Arzt Stephan Pilsinger (CSU) geht um „Pay for performance“: Wer sich als Arzt um digitale Leistung und Transparenz bemühe, müsse anders bezahlt werden als ein Arzt, der sich dem verschließe. Der Abgeordnete fordert sogar eine Widerspruchslösung. „Wem es als Arzt oder Patient so wichtig ist, dass Daten nicht eingesehen werden sollen, der kann ja auch widersprechen.“

 

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