Berlin (pag) – Der Katalog für ambulantes Operieren (AOP) wird künftig doppelt so dick, zumindest wenn es nach dem IGES Institut geht. Dieses hat im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ein Gutachten angefertigt, in dem es 2.467 zusätzliche Leistungen aufführt, die demnächst ambulant durchgeführt werden könnten. Bislang zählt der Katalog 2.879 Leistungen.

Bei den meisten neuen vorgeschlagenen Leistungen (1.482) handelt es sich um Operationen an der Haut, am Auge sowie am Muskel- und Skelettsystem. Zweithäufigste Neuaufnahme mit 546 Leistungen sind diagnostische Maßnahmen wie diagnostische Endoskopien.

Die neuen Operationen und Prozeduren wurden laut IGES im Jahr 2019 insgesamt rund 15 Millionen Mal als vollstationäre Behandlung von Patienten durchgeführt. „Das sind mehr als ein Viertel aller etwa 58 Millionen vollstationär erfolgten Leistungen“, hält das Institut fest. Am häufigsten waren diagnostische Maßnahmen, die gut sieben Millionen Mal stationär vorkamen.

Die hohe Zahl von Leistungen, die Krankenhäuser zukünftig auch ambulant erbringen könnten, resultiere aus einem „potenzialorientierten Ansatz“ der Gutachter. Kliniken sollten aber auch die Möglichkeit bekommen, Leistungen des AOP-Katalogs trotzdem stationär anzubieten. „Gründe dafür können erhöhte Krankheitsschwere, altersbedingte Risiken, soziale Begleitumstände oder erhöhte Betreuungsbedarfe der Patienten sein, also der jeweilige Behandlungskontext“, teilt das IGES mit.

Diese Kontextfaktoren könnten weiter abgestuft werden. „Damit können Patienten identifiziert werden, die einen erhöhten Versorgungsaufwand bei ambulanter Durchführung benötigen“, so das IGES. „Anhand dieser Faktoren lassen sich die zu vereinbarenden sektoreneinheitlichen Vergütungen nach dem Schweregrad des Behandlungsfalles differenzieren und erhöhte Versorgungsbedarfe berücksichtigen.“

Das Gutachten geht auf das 2020 beschlossene MDK-Reformgesetz zurück. GKV-SV, DKG und KBV müssen auf Basis des Gutachtens den neuen Katalog noch festlegen.

Das Gutachten finden Sie hier:
https://www.iges.com/sites/igesgroup/iges.de/myzms/content/e6/e1621/e10211/e27603/e27841/e27842/e27844/attr_objs27932/IGES_AOP_Gutachten_032022_ger.pdf

Kurzfassung:
https://www.iges.com/sites/igesgroup/iges.de/myzms/content/e6/e1621/e10211/e27603/e27841/e27842/e27844/attr_objs27939/IGES_AOP_Gutachten_Kurzfassung_032022_ger.pdf

 

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