Berlin (pag) – Ärztinnen können trotz Schwangerschaft gut in Praxen und Kliniken weiterarbeiten, das zeigt eine Analyse des Deutschen Ärztinnenbunds (DÄB). Entscheidend sei ein klares Grundkonzept in den Einrichtungen sowie die Einstellung der Behörden.

Der DÄB hat 30 Beispiele für einen gelungenen Mutterschutz für schwangere Ärztinnen erfasst und ausgewertet. „Die Analyse belegt eindeutig: In diesen Fällen ist es möglich, schwangere Ärztinnen in ihrem angestammten Tätigkeitfeld so einzusetzen, dass ihnen keine karriererelevanten Nachteile entstehen“, sagt PD Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB. Selbst in chirurgischen Fächern ließe sich ein Mutterschutz in der Regel ohne Beschäftigungsverbote gestalten.

Zuvor hatte der DÄB einen Aufruf gestartet, Kliniken und Arztpraxen zu melden, die den Mutterschutz im Sinne der schwangeren Frauen umsetzen. Alle positiven Beispiele hätten zwei Faktoren gemeinsam: Sie verfügten über ein klares Grundkonzept, welche Tätigkeiten für schwangere Ärztinnen risikoarm möglich sind und welche Bedingungen dafür gelten sollen, beispielsweise eine verstärkte Schutzausrüstung. Außerdem hätten sich die beaufsichtigenden Behörden als zugänglich erwiesen und die Vorarbeit der Einrichtungen gewürdigt. „Beaufsichtigende Behörden sind bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung nicht weisungsbefugt, sondern nur beratend tätig“, stellt Puhahn-Schmeiser klar. Dennoch sei ihr Votum oft ein Knackpunkt, weil sich Arbeitnehmer aus Sorge vor juristischen Folgen nach dem Rat der Behörde richteten.

Die Ergebnisse zeigen laut Puhahn-Schmeiser, „dass eine Weiterbeschäftigung von schwangeren Ärztinnen ohne Probleme und mit überschaubarem Aufwand machbar ist – auch, wenn die Aufsichtsbehörde das vielleicht anders beurteilt“. Die Weiterbeschäftigung könne anderen Arbeitgebern als Vorlage dienen und sie ermutigen. Der DÄB fordert, Erkenntnislücken zur Ausgestaltung des Mutterschutzgesetzes zu schließen, um so zu einem einheitlichen Vorgehen zu gelangen. Gefordert seien dafür die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie der Ausschuss für Mutterschutz am Bundesfamilienministerium.

 

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH