Berlin (pag) – Corona-Ausnahmeregelungen für die Krankenhäuser bleiben bis zum 30. Juni 2022 bestehen. Das entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mehrheitlich. Betroffen sind die Mindestanforderungen für das Pflegepersonal in diversen Bereichen wie Bauchaortenaneurysma, Kinderherzchirurgie, Kinderonkologie sowie die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD).

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begründet ihren Beschlussvorschlag mit der weiterhin angespannten Situation in vielen Krankenhäusern. Die Pandemie führe weiterhin zu hohen Personalausfällen und zu einer Einschränkung des Versorgungsangebots. Deswegen bitten die Klinikvertreter um weitere Entlastung, denn „das medizinische Personal ist in diesen Qualitätskontrollen umfänglich involviert“, argumentiert DKG-Vertreter Dr. Thilo Grüning. Die Kassenbank hat Probleme mit dem Aussetzen der MD-Prüfungen. Wegen dieser „müssen keine Patiententermine abgesagt werden und Kinder nach Hause geschickt werden“, meint GKV-Spitzenverbandsvertreter Dr. Bernhard Egger. Auch Patientenvertreter Dr. Martin Danner wolle dem nicht zustimmen. Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, der sich für eine Verlängerung der Ausnahmen ausspricht, betont, dass Krankenhäuser derzeit trotzdem keine kontrollfreien Zonen seien. OPS- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen fänden weiterhin statt.

© stock.adobe.com, famveldman
© stock.adobe.com, famveldman

Dagegen laufen die Corona-Sonderregelungen für die Kinderuntersuchungen U6 bis U9 zum 30. Juni aus, der G-BA lehnt eine Verlängerung mehrheitlich ab. Bis zu diesem Datum können Eltern diese Vorsorgeuntersuchungen auch außerhalb der eigentlich vorgesehenen Zeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch nehmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung plädiert für eine Verlängerung bis zum 30. September. Den Vertragsärzten gehe es in erster Linie um eine Entschärfung der Fristen, betont ihr Vertreter Dr. Stephan Hofmeister. „Trotzdem werden alle Anstrengungen unternommen, diese Kinder zu untersuchen.“ Danner spricht sich dafür aus: „Es geht uns um eine Flexibilisierung.“ Egger dagegen warnt davor, „dass der Ausnahmezustand zum Normalzustand wird“.

 

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH