Berlin (pag) – Der Pflegebonus kommt. Mit großer Mehrheit bringt der Bundestag das Gesetz auf dem Weg. Kritik kommt jedoch von der Opposition, der die Zuwendungen nicht weit genug gehen.

Der Bundestag hat der Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zugestimmt. Der Gesetzentwurf der Ampelfraktionen wird mit 574 Stimmen angenommen, 71 Abgeordnete votieren dagegen, eine Person enthält sich.

Insgesamt stehen für den Corona-Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit. Jeweils 500 Millionen Euro sollen für Prämienzahlungen in Krankenhäusern und der Langzeitpflege verwendet werden. Berechtigt sind Krankenhäuser, die 2021 besonders viele Corona-Patienten behandelt haben, die beatmet werden mussten. Die Intensivpflegekräfte „haben uns erneut durch einen harten Corona-Winter gebracht“, sagt Heike Baehrens (SPD). Zum Dank sollen sie einen Bonus von bis zu 2.500 Euro bekommen. Im Gesetz ist vorgesehen, dass Intensivkräfte das 1,5-fache von Pflegefachkräften erhalten.

Ferner erhalten den Bonus Beschäftigte in der Alten- und Langzeitpflege, die im Bemessungszeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind. Für sie gibt es maximal 550 Euro.

Der Pflegebonus ist richtig, aber unvollständig, weil „wesentliche Gruppen überhaupt keine Erwähnung gefunden haben“, kritisiert Dr. Georg Kippels (CDU). Zustimmung kommt von Ates Gürpinar (Linke), für den das Gesetz „ein schlechter Witz für die meisten Beschäftigten in der Pflege“ ist. Die Regierung habe vor vier Monaten bereits einen Antrag vorgelegt, der alle Betroffenen berücksichtig habe, dies aber nicht ins Gesetz übernommen.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte einen eigenen Antrag eingebracht, der einen Pflegebonus auch für medizinische Fachangestellte forderte. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Nicole Westig (FDP) gesteht ein, dass es noch weitere Menschen gebe, „die in der Pandemie Großartiges geleistet haben“. Darum habe man entschieden, „dass Arbeitgeberboni von bis zu 4.500 Euro für medizinische Fachangestellte und weitere Berufsgruppen steuerfrei sind“.

Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Website des Bundestags:
dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001331.pdf

 

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