Berlin (pag) – Die Krankenhäuser unterbreiten der Bundesregierung ein Konzept zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Reform der ambulanten Notfallversorgung. Dreh- und Angelpunkt sind integrierte Notfallzentren.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) stellt ein Konzept zur Reform der ambulanten Notfallversorgung vor. Demnach soll die Behandlung ambulanter Notfälle grundsätzlich in integrierten Notfallzentren (INZ) stattfinden, in denen Kassenärztliche Vereinigung (KV) und Krankenhaus eng zusammenarbeiten. Dem Vorstandsvorsitzenden der DKG, Dr. Gerald Gaß, schwebt eine „gleichberechtigte Kooperation“ vor.

Alle Krankenhäuser mit einer stationären Notfallstufe sollen ein INZ haben, heißt es in dem 14-seitigen Papier. Bestandteile sind Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxen an den Krankenhäusern, die von der KVen organisiert und wirtschaftlich medizinisch eigenständig betrieben werden, sowie ergänzend Notfallaufnahmen oder Ambulanzen, die eigenständig vom Krankenhaus betrieben werden. Gaß fordert „eindeutige und nachvollziehbare Strukturen und klare Verantwortlichkeiten“.

Das Verbindungsstück soll wochentags zwischen sieben und 19 Uhr der gemeinsame Tresen für die ambulanten Notfälle bilden, wo Patienten ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren durchlaufen. Erst danach werde entschieden, ob in der Portalpraxis oder in der stationären Notfallaufnahme behandelt werden muss. Eine Notfallversorgung müsse eine qualitativ hochwertige medizinische Behandlung flächendeckend ermöglichen. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass ambulante Notfallleistungen auskömmlich finanziert werden.

Die Reformvorschläge stoßen beim Bundesverband ambulantes Operieren nicht auf Zustimmung. Dessen Präsident Dr. Axel Neumann kritisiert insbesondere, dass die DKG die Einführung des Kontextfaktoren-Modells strikt ablehne, das Ausgangsbasis für die gesetzlich geforderte Schweregraddifferenzierung und für ein noch zu entwickelndes neues Vergütungssystem sein soll. „Der einzige Grund für diese Ablehnung ist, dass die Kontextfaktoren ökonomischen Interessen der Krankenhäuser widersprechen.“

 

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