Berlin (pag) – Die Regierung soll zunächst die Gesamtreform der Notfallversorgung umsetzen und erst danach die Kriterien für ein Ersteinschätzungsverfahren festlegen, fordern der Marburger Bund und die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA).

Die Festlegung von Kriterien für ein Ersteinschätzungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) soll ausgesetzt werden. Zunächst solle die im Koalitionsvertrag angekündigte Gesamtreform der Notfallversorgung umgesetzt werden, bevor bei der Ersteinschätzung Fakten geschaffen werden, heißt es in dem gemeinsamen Papier der Verbände. „Solange nicht geklärt ist, wie die unterschiedlichen Versorgungsebenen in der ambulanten Notfallversorgung vernetzt werden sollen und welches Leistungsspektrum sie aufweisen, ist die Etablierung eines neuen Ersteinschätzungssystems zur Patientensteuerung losgelöst von einem Gesamtkonzept nicht sinnvoll.“

Den Verbänden schwebt ein integratives Konzept vor, in dem Niedergelassene und Notaufnahmeärzte gemeinsam die Versorgung gewährleisten. Um wiederholte Patientenvorstellungen und „überbürokratisierte Weiterleitungen“ zu vermeiden, schlagen sie gemeinsame Anlaufstellen an allen Krankenhausstandorten vor, an denen Notfallversorgung in relevantem Umfang stattfindet.

Notdienstpraxen sollen zentral und nach Möglichkeit am Krankenhaus verortet sein. Zwingend notwendig sei ein einheitliches IT-System, das durchgängige Informationsketten sicherstellt, sowie eine Verknüpfung der telefonischen Erstkontaktstellen 112 und 116 117. Die Vergütung ambulant verbleibender Patienten in den Notaufnahmen müsse angepasst werden, um eine kostendeckende Vergütung zu erreichen und das Prinzip ambulant vor stationär zu stärken.

Nach dem derzeitigen Zeitplan soll die Richtlinie zur Ersteinschätzung dem G-BA am 21. Juli zur Beschlussfassung vorgelegt werden und nach Prüffrist des Bundesgesundheitsministeriums spätestens im September in Kraft treten. Die Delegierten des Deutschen Ärztetags hatten Ende Mai ebenfalls gefordert, den Auftrag auszusetzen.

Die Lösungsvorschläge sind auf der Website des Marburger Bund verfügbar:
www.marburger-bund.de/sites/default/files/files/2022-06/MB_DGINA_Lösungsvorschläge_Strukturreform_Notfallversorgung_final_0.pdf