Berlin (pag) – Primär-, Grund-, Regel- und Maximalversorger plus Universitätsklinika. Für dieses Versorgungsstufensystem macht sich die Ampelregierung im Koalitionsvertrag stark. Der Verbund der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) spricht sich ebenfalls für diese Gliederung aus und stellt vor Journalisten sein Konzept vor.

VUD-Vorsitzender Prof. Jens Scholz © pag, Fiolka
Prof. Jens Scholz © pag, Fiolka

„Eine Differenzierung in fünf Versorgungsstufen ist richtig, um die unterschiedlichen Rollen und Aufgaben in der Versorgung deutlich zu machen“, erklärt VUD-Vorsitzender Prof. Jens Scholz. Die gesonderte Stellung der Unikliniken in einer eigenen Stufe sei gerechtfertigt, denn nur sie deckten das gesamte Spektrum der Versorgung ab. Weitere Alleinstellungsmerkmale seien die Verbindung von Versorgung, Lehre und Forschung. Die Universitätsklinika führten darüber hinaus Innovationen ein, entwickelten neue Versorgungskonzepte und stellten ihre Expertise anderen – zum Beispiel staatlichen Stellen – zur Verfügung.

In der höchsten Stufe sollen für jedes Uniklinikum unter anderem besondere Mindestvorgaben gelten: 800 Planbetten, 60 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit, zwölf Fachabteilungen für Innere Medizin/Chirurgie sowie acht weitere aus anderen Bereichen. Hinzu kommen ebenfalls acht sonstige Abteilungen oder Institute.

An den Versorgungsstufen soll sich auch die Finanzierung orientieren. Der VUD will die DRGs nicht abschaffen, sondern schlägt ein Multiplikatorsystem vor. Scholz: „Die Höhe des Multiplikators unterscheidet sich nach den fünf Versorgungsstufen“. Er solle auf Basis der InEK-Kalkulationsdaten durch ein wissenschaftlich unabhängiges Institut ermittelt werden.

Die VUD-Ideen lehnen sich an Vorschläge des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR Gesundheit) an. Kein Wunder, dass dessen Mitglied Prof. Jonas Schreyögg dem Konzept viel abgewinnen kann. „Es zeigt der Politik einen Weg auf, die anstehenden Reformen umzusetzen. Versorgungsstufen sollten dabei nicht nur für die Weiterentwicklung des Finanzierungssystems genutzt werden, sondern auch als Ausgangspunkt für weitergehende Strukturanpassungen im Krankenhausbereich dienen.“

 

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