Berlin (pag) - „Wir haben uns bemüht, da, wo die Daten es hergeben, Empfehlungen auszusprechen“, sagt Prof. Helga Ruebsamen-Schaeff, stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenausschusses, bei der Übergabe des Berichts zur Evaluation des Infektionsschutzgesetzes an Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Die mit Spannung erwartete Bewertung der bisher eingesetzten Maßnahmen ist der Kommission nur bedingt möglich.

Das Maskentragen in Innenräumen bewerten die Experten positiv, für FFP2-Masken fehle jedoch die Evidenz. Der Schutz durch 2G/3G-Maßnahmen in den Wochen nach der Booster-Impfung oder Genesung sei hoch, lasse dann aber nach. Brauche man wieder Zugangsbeschränkungen, empfehlen die Experten eine „Testung unabhängig vom Impfstatus“. Lockdown und Kontaktnachverfolgung seien vor allem in der frühen Phase des Containments wirksam.

Die Evaluation sei dadurch erschwert worden, dass es „nicht gelang, seit dem Beginn der Pandemie eine ausreichende und stringente Datenerhebung zu etablieren“, kritisiert Rübsamen-Schaeff zuvor bei der Vorstellung der Ergebnisse. Außerdem sei man erst zwei Jahre nachdem die Maßnahmen erlassen wurden, zur Evaluation aufgefordert worden. Man habe nur „Maßnahmenbündel“ bewerten können, sagt Virologe Prof. Hendrik Streeck während der Pressekonferenz. „Wir können die nicht mehr auseinander rechnen.“

Beim Infektionsschutzgesetz (IfSG), der Rechtsgrundlage der Pandemiebekämpfung, besteht aus Sicht der Experten „erheblicher Reformbedarf“. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite sei eine „juristisch fragwürdige Konstruktion“, die mit ihr verbundenen Entscheidungsbefugnisse für die Exekutive würden „überwiegend für verfassungswidrig gehalten“. Rechtswissenschaftlerin Prof. Andrea Kießling empfiehlt Befugnisnormen zu schaffen, die „nicht nur auf Corona zugeschnitten sind, sondern für alle Krankheitserreger gelten“.

Dies ist ein „bedeutsames Gutachten“, sagt Lauterbach, als er den Bericht entgegennimmt. Er und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hätten bereits eineinhalb Stunden über das neue IfSG diskutiert, man wolle die Beratungen „in den nächsten Wochen“ fortsetzen. „Wir werden gut vorbereitet sein.“

Die Evaluation finden Sie online unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG.pdf

 

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