Berlin (pag) – Ein neues Pflegepersonalbemessungsinstrument nimmt Formen an. Dafür legt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vor und will dabei die Konzepte Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) und Kinder-PPR 2.0 berücksichtigen.

Das Instrument soll für nichtintensivmedizinische Häuser gelten. Eine Rechtsverordnung dazu will das BMG laut Entwurf bis zum 30. November 2023 erlassen, ab 1. Januar 2024 sollen die Krankenhäuser die Vorgaben umsetzen. Dafür werde die Ist-Personalbesetzung und die Soll-Personalbesetzung der Kliniken ermittelt, ebenso wie der tägliche Pflegeaufwand. Vorgesehen ist eine „Konvergenzphase“, in denen die Häuser die Vorgaben erfüllen müssen. Für den Fall des Unterschreitens des „Erfüllungsgrads“ seien Sanktionen möglich, heißt es im Entwurf. Vorgeschaltet wird nach Plänen des BMG eine dreimonatige Erprobungsphase, für die eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung oder ein Sachverständiger eingesetzt wird.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die mit dem Deutschen Pflegerat und Ver.di das PPR-2.0-Konzept entwickelt hat, kritisiert die Herausnahme der Intensivstationen und befürchtet einen „Flickenteppich an Regelungen, auch weil Pflegepersonaluntergrenzen und Personalquotienten bestehen bleiben und Krankenhäuser, die Personalvorgaben tarifvertraglich vereinbart haben, von den Vorgaben ausgenommen werden können“. Der AOK-Bundesverband vermutet, dass das Instrument die Krankenkassen zu stark belaste, sagt seine Chefin Dr. Carola Reimann: „Vor dem Hintergrund der aktuell angespannten Finanzlage der GKV lehnen wir diesen Ansatz entschieden ab.“

Durch das geplante Gesetz will das BMG außerdem den Stau der Budgetverhandlungen auflösen. „Damit werden für die Krankenhäuser Liquiditätsengpässe […] vermieden und für die Kostenträger gleichmäßige Zahlungsströme sichergestellt“, heißt es im Entwurf. Fristen sollen die Verhandlungen straffen und besser strukturieren. Kliniken droht ein „Rechnungsabschlag“, falls sie ihre Unterlagen nicht übermitteln. Stocken die Verhandlungen, sollen automatisch Schiedsstellen eingeschaltet werden.

 

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